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Aktuelle Abmahnungen Mai 2013: Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (Karlsruhe) für Carsten Bülow: Berlin (bei Tag und Nacht) Chris Prinz
Berichte über Abmahnungen von Carsten Bülow durch die Copyright Defense Rechtsanwälte GbR
Am 31.05.2013 erfuhren wir erstmals von Berichten über Abmahnungen der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR aus Karlsruhe im Auftrag von Carsten Bülow. Gesellschafter dieser Kanzlei soll Rechtsanwalt Peter Nümann sein, bislang tätig in der Kanzlei Nümann und Lang. Die Kanzleianschrift ist dieselbe: Kriegsstraße 45 in 76133 Karlsruhe. Von der Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe waren in den letzten Jahren zehntausende urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag diverser Rechteinhaber ausgegangen, fast immer ging es dabei um einzelne Musiktitel auf Samplern oder Chartcontainern. In der letzten Zeit waren uns jedoch keine aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang mehr bekannt geworden.Copyright Defense Rechtsanwälte GbR Abmahnung Carsten Bülow: um was geht es?
Nach unseren Informationen soll die Copyright Defense Rechtsanwälte GbR Abmahnungen im Auftrag von Carsten Bülow aussprechen, bei denen es um den TitelBerlin (bei Tag und Nacht)
des Künstlers Chris Prinz geht.
Copyright Defense Rechtsanwälte GbR Abmahnung Carsten Bülow: was wird gefordert?
Für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Song Berlin (bei Tag und Nacht) des Künstlers Chris Prinz wird nach unseren Erkenntnissen in der Abmahnung der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR eine Unterlassungserklärung gegenüber Carsten Bülow gefordert sowie eine Zahlung in Höhe von€ 750,00
Hiermit sollen alle geltend gemachten Ansprüche aus der Urheberrechtsverletzung an dem Chris Prinz Song Berlin (bei Tag und Nacht) abgegolten sein.
Copyright Defense Rechtsanwälte GbR Abmahnung Carsten Bülow: was tun?
Wir raten grundsätzlich davon ab, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies gilt nicht nur im Falle von Copyright Defense Rechtsanwälte GbR Abmahnungen, sondern generell. Eine Abmahnung stellt vielfach die Rechtslage ein wenig einseitiger dar als höchstrichterlich entschieden. Insoweit verweisen wir auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Haushaltsangehörigen. Wurde früher eine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte über seinen Anschluss begangen wurden, fast immer angenommen, sieht die Rechtslage heute ein wenig differenzierter aus.Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Tausend Abgemahnte erfolgreich vertreten. Gerne übernehmen wir auch Ihren Fall.
Eingestellt am 31.05.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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