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Abmahnungen wegen Instagram-/TikTok-/Facebook-Reels jetzt auch durch Frommer Legal
Neue Abmahnwelle wegen Musiknutzung auf Instagram & Co. durch Frommer Legal
Es gibt mehrere Unternehmen und Abmahnkanzleien, die Internetnutzer wegen der vermeintlich unberechtigten Nutzung von Tonaufnahmen in Reels auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook oder Tiktok abmahnen. Dabei handelt es sich u.a. um die Kanzlei IPPC Law aus Berlin (für B1 Recordings GmbH), die Kanzlei Mathé Law Firm (für Essex Musikvertrieb GmbH), die Kanzlei Rose & Partner (für Crash Your Sound GmbH), die Firma Soundguardian GmbH und in letzter Zeit verstärkt die Kanzlei Hild & Kollegen für dieverse Rechteinhaber. Da hat es uns nicht gewundert, dass nunmehr auch die mit Abstand größte deutsche Abmahnkanzlei Frommer Legal aus München nunmehr Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung in Reels auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook ausspricht.Frommer Legal Abmahnung Musiknutzung in Social Media: um was geht es?
Die Kanzlei Frommer Legal mahnt im Bereich von Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen wie Instagram, TikTok oder Facebook für verschiedene Rechteinhaber ab. Derzeit sind uns Abmahnungen für folgende Rechteinhaber bzw. Musikaufnahmen bekannt:Finder (Ninetoes), Rechteinhaber: Rainer Weichhold, Label Kling Klong Records
Elfe (Dario Lessing), Rechteinhaber: Kris Steininger
Elfe (Dario Lessing), Rechteinhaber: Kris Steininger
Daneben können auch weitere Musikaufnahmen bzw. Tonaufnahmen im Auftrag weiterer Rechteinhaber abgemahnt werden.
Im Kern geht es jedes Mal um denselben Vorwurf. Ihnen wird durch die Kanzlei Frommer Legal in der Abmahnung vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme des jeweiligen Rechteinhabers, beispielsweise also Finder (Ninetoes), Rechteinhaber: Rainer Weichhold, Label Kling Klong Records oder Elfe (Dario Lessing, Rechteinhaber: Kris Steininger ohne Nutzungsberechtigung in Ihrem Social Media Profil verwendet zu haben.
Frommer Legal Abmahnung Musiknutzung in Social Media: was wird gefordert?
In Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal werden Sie zunächst dazu aufgefordert, die Nutzung der jeweiligen Tonaufnahme ab sofort zu unterlassen und diese zu löschen. Es wird insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber gefordert. Zusätzlich werden Sie zur Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung der Abmahnkosten aufgefordert.Während bei den typischen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal regelmäßig die gleichen Beträge gefordert werden, variieren die Forderungen bei Abmahnungen wegen Instagram-/TikTok-/Facebook-Reels durch Frommer Legal je nach Fall, wobei es vor allem auf die Nutzungsdauer und die Art der Nutzung ankommen dürfte. In den meisten Fällen werden mittlere bis hohe vierstellige Forderungen gestellt, teilweise sind die Gesamt-Forderungen aus Anwaltskosten und Schadensersatz im fünfstelligen Eurobereich.
Frommer Legal Abmahnung Musiknutzung in Social Media: was tun?
Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. Andernfalls droht gerichtliche Geltendmachung der Forderungen, wobei nicht nur Klagen drohen. Der Unterlassungsanspruch kann in vielen Fällen auch per einstweiliger Verfügung im Eilverfahren geltend gemacht werden. So oder so: In einem gerichtlichen Verfahren wird es deutlich teurer.Umgekehrt sollten auch nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben oder die geforderten Beträge gezahlt werden. Wichtig ist vielmehr, die Berechtigung der Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu überprüfen.
Wir haben seit vielen Jahren die Kanzlei Frommer Legal auf der Gegenseite und konnten bereits einer hohen Anzahl Betroffener solcher Abmahnungen helfen, überzogene Forderungen abzuwehren. Unser Ziel ist: Sie zahlen so wenig wie erforderlich!
Gerne können wir auch Ihre Abmahnung prüfen. Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns oder senden uns die Abmahnung per Email zu. Eine erste telefonische Ersteinschätzung ist für Sie ohne Kosten.
Eingestellt am 27.08.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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