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Abmahnung schöne neue Welt
Nümann + Lang und Rasch mahnen verstärkt den Titel Schöne Neue Welt von David Vogt bzw. das gleichnamige Album von Culcha Candela ab
In letzter Zeit häufen sich urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing am Werk Schöne Neue Welt. Dies ist zunächst das Album der Band Culcha Candela. Hier ist Rechteinhaberin die Firma Universal Music GmbH, in deren Auftrag die Kanzlei Rasch aus Hamburg abmahnt.Beim Titel Schöne Neue Welt war David Vogt jedoch als Komponist beteiligt, weshalb auch er hieran Urheberrechte hat. David Vogt wird vertreten von der Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang.
Der einzelne Titel ist auf dem Album Bravo Hits Vol. 21. Weiter ist das Lied auch auf dem sog. "Chart Container" der "German TOP 100 Single-Charts".
Somit drohen im schlimmsten Fall 2 urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing: einmal von der Kanzlei Rasch wegen des Albums, einmal von der Kanzlei Nümann und Lang wegen des einen Titels im Auftrag von David Vogt.
Die Kanzlei Rasch fordert in ihrer Abmahnung eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von € 1.200,00, die Kanzlei Nümann und Lang eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von € 450,00.
Beide geforderten Beträge dürften gerichtlich nicht durchzusetzen sein, wenn der Abgemahnte sich geschickt verhält und von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt vertreten lässt.
Wenn Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch oder eine Abmahnung durch die Kanzlei Nümann + Lang erhalten haben, rufen Sie uns an und wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen!
Eingestellt am 17.09.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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