Abmahnung erhalten? Rechtsanwälte der Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann (Heidelberg) helfen

Inzwischen mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit der Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann bei Abmahnungen

Zehntausendfach kommt es Jahr für Jahr vor, dass diverse Kanzleien Abmahnungen aus den unterschiedlichsten Gründen aussprechen, für zahlreiche Mandanten. Waren es vor einigen Jahren noch vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die zum Teil auch Klein- und Kleinstgewerbetreibende trafen, hat sich das Verhältnis in den letzten Jahren gedreht: Heute wird die mit Abstand größte Zahl von Abmahnungen in Deutschland im Bereich Urheberrecht ausgesprochen. Insbesondere der Bereich des sog. Filesharings ist hiervon betroffen. Wer heute im Rahmen einer Tauschbörse ein Lied, Computerspiel oder einen Film herunterlädt, der muss inzwischen fest damit rechnen, eine urheberrechtliche Abmahnung zu erhalten, die von einer von mehreren Dutend Anwaltskanzleien ausgesprochen wird, die sich hierzulande darauf spezialisiert hat. In der Heidelberg Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann arbeitet mit Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff ein Rechtsanwalt, der sich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz rund um das Thema Abmahnung kümmert und eine große Anzahl Betroffener vertritt, die eine solche Abmahnung erhalten haben.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, kann sich vertrauensvoll an die Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann in Heidelberg wenden. Wir vertreten Mandanten nicht nur in Heidelberg, sondern bundesweit. Leztlich spielt es keine Rolle, an welchem Standort der eigene Anwalt seine Kanzlei hat, denn die Abmahnkanzlei kann sich im Falle gerichtlicher Geltendmachung bei im Internet begangenen Verstößen ohnehin das Gericht aussuchen, an dem Klage erhoben wird. Und daher bringt es insoweit auch wenig, einen Anwalt alleine aufgrund der räumlichen Nähe zu beauftragen, denn eine Klage dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit an einem anderen Gerichtsstandort erhoben werden.
Wir in der Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann helfen Ihnen daher bundesweit und schnell bei Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Häufig werden in solchen Abmahnungen überzogene Forderungen erhoben. Aufgrund der in der Kanzlei Forsthoff Schumacher Spoor Sodomann über längere Zeit gewachsenen Erfahrung mit solchen Abmahnungen können wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen telefonisch Ersteinschätzung eine erste Hilfestellung bieten. Gerne vertreten wir Sie für ein faires Pauschalhonorar, das wir Ihnen im Falle einer Beauftragung natürlich vorab nennen.


Eingestellt am 07.04.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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