Abmahnung emule Filesharing

Filesharing Abmahnung nach Nutzung von emule

Die Programme emule und edonky sind weit verbreitet. Genauso verbreitet sind urheberrechtliche Abmahnungen an Benutzer von eMule & Co wegen Filesharing.

Meine Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Nutzer von eMule nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung bestmöglich zu wahren. Sofern tatsächlich über eMule eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen wurde, ist die Abmahnung grundsätzlich berechtigt. Dann gilt es, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die zum einen so weit gefasst ist, dass die Ansprüche des jeweiligen Rechteinhabers (= desjenigen, der die Abmahnung an Sie verschickt hat) zu erfüllen und dass weitere Abmahnungen desselben Rechteinhabers ausgeschlossen werden. Zum anderen muss die Unterlassungserklärung so eng formuliert sein, dass dem Abmahner nicht mehr Rechte eingeräumt werden als unbedingt notwendig.

Um Ihnen einen ersten Überblick über Urheberrecht, Filesharing, Abmahnung und eMule zu ermöglichen, habe ich alle derzeit relevanten Abmahnkanzleien aufgelistet:

Jede Kanzlei verschickt an die Nutzer von eMule & Co ein wenig anders formulierte Abmahnungen. Wenn Sie von einer der oben genannten Kanzleien nach der Nutzung von eMule eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, finden Sie unter dem Link zu der jeweiligen Kanzlei einige spezielle Informationen zu dieser Kanzlei. Die Liste wird regelmäßig auf dem Laufenden gehalten und aktualisiert.
Sofern Sie eine Abmahnung von einer anderen Abmahnkanzlei erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverbindlich an mich, damit ich die Liste aktualisieren kann.

Was mache ich am besten, wenn ich eine Filesharing Abmahnung wegen eMule erhalten habe?

Am wichtigsten ist: Ruhe bewahren und nicht übersürzt handeln!
Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, die von der Abmahnkanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung, die üblicherweise einer eMule Abmahnung wegen Filesharing beiliegt, zu verwenden. Solche vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind fast immer äußerst problematisch. So gut wie jede Abmahnkanzlei fügt der Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die nur die Interessen des Abmahners einseitig berücksichtigt. Beispiele sind (deutlich!) zu hohe Vertragsstrafen, zu weite Voraussetzungen, unter denen die Vertragsstrafe tatsächlich zu zahlen ist oder auch Schuldanerkenntnisse. Oft ist in einer solchen Unterlassungserklärung die Verpflichtung enthalten, einen bestimmten Betrag an den Abmahner zu zahlen. In einigen Fällen wird sogar einerseits ein bestimmter "Vergleichsbetrag" genannt (dieser Betrag ist auch in der Abmahnung selbst angegeben), andererseits ist eine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem bestimmten Gegenstandswert sowie Schadensersatz enthalten. Die genauen Beträge werden natürlich nicht genannt. Der (niedrigere!) "Vergleichsbetrag" gilt dann nur bei fristgerechter Zahlung. Sofern der Betrag jedoch nicht fristgerecht eingeht, haben Sie sich unwiderruflich zu einer viel höheren Zahlung verpflichtet, die leicht das Doppelte oder Dreifache des in der Abmahnung genannten sog. Vergleichsbetrages beträgt.

Die Beträge, welche in einer Filesharing-Abmahnung als Rechtsanwaltskosten oder auch Schadensersatz gefordert werden, sind in zahlreichen Fällen deutlich zu hoch. Zahlreiche Kanzleien fügen in Ihre Abmahnung eine teils erhebliche Fülle von bisher ergangenen Gerichtsurteilen ein. Diese Urteile sind immer extrem einseitig dargestellt. Dem abgemahnten Nutzer von eMule soll glauben gemacht werden, die mit der Abmahnung geforderten Ansprüche seien berechtigt und eine Verteitigung dagegen sei aufgrund der eindeutigen Rechtslage ohnehin sinnlos.
Dem ist jedoch nicht so! Die zitierten Urteile sind naturgemäß nur solche, die für die Abmahner positiv ausgegangen sind. Es gibt jedoch auch für uns günstige Urteile! Diese werden jedoch in der eMule Abmahnung nicht genannt. Außerdem werden die Urteile regelmäßig einseitig zitiert und in vielen Fällen auch noch zu Gunsten des Abmahners interpretiert.

Wenn die Rechtslage nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung wegen eMule so eindeutig wäre, wie es die Abmahnkanzleien darzustellen versuchen, dann würde jede Abmahnung, auf die nicht die vollen Ansprüche gezahlt werden, anschließend gerichtlich weiter verfolgt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Doch Vorsicht!

Gar keine Reaktion ist auf jeden Fall die falsche Reaktion! Denn dann kommt - manchmal kommt zuvor noch ein 2. Schreiben der Abmahnkanzlei - fast zwangsläufig die Unterlassungsklage vor einem Landgericht. Da sich der Abmahner das Gericht aussuchen kann, wählt er ein für ihn günstiges Gericht. Eine ordentliche Verteidigung gegenüber den erhobenen Ansprüchen ist dann in der Regel nicht mehr möglich, da die ausgewählten Gerichte meistens Köln, Hamburg ode München sind und dort die Rechtsprechung leider sehr streng ist (bzw. sehr abmahnerfreundlich). In diesen Fällen entstehen dann Kosten von mehreren Tausend Euro.

Wichtig ist daher auf jeden Fall die Abgabe einer - entsprechend formulierten! - Unterlassungserklärung. Der geforderte Betrag kann von einem auf Filesharing spezialisierten Anwalt deutlich nach unten gedrückt werden.

Mit meiner Kanzlei habe ich schon unzählige Nutzer von eMule und anderen Filesharing Programmen erfolgreich nach Erhalt einer Abmahnung vertreten. Wir kennen die Abmahnkanzleien und wissen, wie genau im Einzelfall auf die Abmahnung zu reagieren ist.

Sie erreichen mich unter der

Hotline für eMule Abmahnungen: 06221 3262121

auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Oder nutzen Sie den unten angegebenen Kontakt-Button. Ich höre mir Ihr Problem gerne unverbindlich an und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Kosten entstehen für Sie erst dann, wenn Sie mir ein konkretes Mandat erteilen. Für meine Tätigkeit berechne ich ein faires Pauschalhonorar, welches die gesamte außergerichtliche Tätigkeit abdeckt.

Abmahnung emule Filesharing - call-to-action

Eingestellt am 19.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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