Abmahnung Winterstein: IPforceOne GmbH und Anolis Entertainment

Winterstein Abmahnung für die Unternehmen IPforceOne GmbH und Anolis Entertainment GmbH & Co. KG

Die Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein, früher überwiegend im Bereich markenrechtlicher Abmahnungen der Firma Ed Hardy bekannt, verschickt inzwischen für diverse Unternehmen Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen. Im Bereich Urheberrecht verschickt die Kanzlei Winterstein dabei Abmahnungen insbesondere für folgende beiden Unternehmen:
IPforceOne GmbH
Anolis Entertainment GmbH & Co. KG.

Für welche Werke erfolgen Abmahnungen durch die Kanzlei Winterstein?

Für die IPforceOne GmbH erfolgen überwiegend folgende Filme abgemahnt:
Rise of the Gargoyles
5150 Elm´s Way
I am Love
King of Thorn
7 Days (Seven Days)
Meat Grinder
Vampire Girl vs. Frankenstein Girl
Death Note - I change the world
Romero´s Staunton Hill
Red Mist
Sisters of Wellber
Michael Jackson - New Unmasked.

Weiter erfolgen auch Abmahnungen für die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG wegen folgender Filme:
Evil 2
Scar 3D

Zumindest die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG ließ sich bei Abmahnungen bisher auch von anderen Kanzleien vertreten. Es bleibt abzuwarten, ob nunmehr alle Abmahnungen dieser Firma von der Kanzlei Winterstein ausgesprochen werden.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Winterstein gefordert?

Auch die Kanzlei Winterstein fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten des jeweiligen Auftraggebers, also der IPforceOne GmbH bzw. der Anolis Entertainment GmbH & Co. KG. Weiter wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Dieser beträgt bei Abmahnungen der Kanzlei Winterstein üblicherweise € 850,00.

Sind diese Forderungen der Kanzlei Winterstein berechtigt?

Sofern über Ihren Internetanschluss aus tatsächlich die in der Abmahnung formulierte Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie grundsätzlich auf Unterlassung. Vorsicht ist jedoch angezeigt bei vorformulierten Unterlassungserklärungen, die der Abmahnung üblicherweise beigefügt sind.
Der geforderte Betrag ist jedoch auch im Falle einer berechtigten Abmahnung in vielen Fällen deutlich zu hoch. Nähere Informationen hierzu sowie grundsätzliches Wissenswertes rund um das Thema Abmahnung und Urheberrecht finden Sie in meinem kostenlosen

Haben auch Sie eine Abmahnung von Winterstein Abmahnung erhalten?

Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121.

Wir kümmern uns kurzfristig um Ihr Anliegen und sorgen dafür, dass die auf Sie zukommenden Forderungen in aller Regel überschaubar bleiben.
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Eingestellt am 01.03.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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