Abmahnung Wettbewerbsrechtsverletzung: BRODAUF Rechtsanwälte Integra GmbH (Wellnessbereich)

Integra GmbH Abmahnung durch BRODAUF Rechtsanwälte: Wettbewerbsrechtsverletzung

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei BRODAUF Rechtsanwälte vor, unterschrieben von Rechtsanwalt Bartscht. Im Auftrag der Integra GmbH aus Hannover werden aufgrund einer geltend gemachten Wettbewerbsrechtsverletzung diverse Ansprüche geltend gemacht.

BRODAUF Abmahnung Integra GmbH: um was geht es?

In der Abmahnung zeigt die Kanzlei BRODAUF Rechtsanwälte die anwaltliche Vertretung der Firma Integra GmbH, Haltenhoffstraße 3, 30167 Hannover an, vertreten durch die Geschäftsführerin Taiana Ketova. Nach den Ausführungen in der Abmahnung ist die Integra GmbH Anbieterin von Dienstleistungen sowie von Schulungen im Wellnessbereich. Unserer Mandantin als Anbieterin von Schulungen und Dienstleistungen im Wellnessbereich werden in der Abmahnung mehrere Wettbewersrechtsverletzungen zu Lasten des Verbrauchers vorgeworfen.
Aufgrund der vorgeworfenen Wettbewerbsrechtsverletzung fordert die Kanzlei BRODAUF Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Integra GmbH sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. In der uns vorliegenden BRODAUF Abmahnung werden aus einem Gegenstandswert von € 30.000,00 eine 1,5 Rechtsanwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale geltend gemacht, insgesamt somit
€ 1.157,00

Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt, hierin soll sich die Mandantin zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten, mehrfache Verstöße sollen dabei mehrfach die Vertragsstrafe von jeweils € 5.001,00 auslösen.

BRODAUF Abmahnung Integra GmbH: sind diese Forderungen berechtigt?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung setzt das Vorliegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung vor. Hier sind von Gewerbetreibenden zahlreiche Vorschriften einzhalten, gerade wenn sich das Angebot an Verbraucher richtet.
Eine berechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung setzt als weitere Voraussetzung das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraus. Wenn beide Parteien ihre Waren bzw. Dienstleistungen im Fernabsatz mittels Internet anbieten, ist dies regelmäßig der Fall. Wenn beide Parteien jedoch ihre Waren bzw. Dienstleistungen ausschließlich im stationären Handel anbieten, müsste schon derselbe räumliche Markt betroffen sein. Wenn - wie hier - beide Parteien im Internet ihre Leistungen nur bewerben, ist dies genau zu prüfen. Denn zwar findet die Werbung im Internet statt und dort können natürlich Verbraucher auf die Seiten beider Parteien stoßen. Eine Austauschbarkeit von Leistungen ist jedoch nur gegeben, wenn die Distanz zwischen den Unternehmen nicht so groß ist, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowohl des einen als auch des anderen Unternehmnens ernstlich in Betracht kommt. Dass beide Unternehmen beispielsweise Dienstleistungen im Wellnessbereich anbieten, ist nicht ausreichend. Mit anderen Worten: Bietet ein Bäcker in seinem Laden in Hamburg Brötchen an und weist hierauf auf seiner Internetseite hin, ist er Mitbewerber anderer Hamburger Bäcker, nicht hingegen eines Bäckers aus München. Nur wenn der Hamburger Bäcker seine Brötchen (auch) im Fernabsatz vertreibt, kommt eine Austauschbarkeit der angebotenen Waren in Betracht und somit auch ein Wettbewerbsverhältnis.
Diese und andere Punkte sollten immer genau beachtet werden, wenn man eine Abmahnung wegen einer behaupteten Wettbewerbsrechtsverletzung erhalten hat.

BRODAUF Abmahnung Integra GmbH: was tun?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ein Spezialgebiet und sollten von einem erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Das gilt auch für Abmahnungen der Kanzlei BRODAUF Rechtsanwälte im Auftrag der Integra GmbH.
Wir haben schon zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet und stehen auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Eingestellt am 18.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild