Abmahnung Warner Bros durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Warner Bros Abmahnung über die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt nunmehr auch für die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH, Adresse: Humboldtstr. 62, 22083 Hamburg, ab. Abmahnungen erhalten Nutzer von Tauschbörsen wie Gnutella, eDonkey, eMule, BitTorent oder Kazaa. Vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Film.

Abmahnung Warner Bros: um welche Filme geht es?

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH werden derzeit insbesondere folgende Filme durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt:
Männerherzen
Zweiohrküken
Arthur
Goethe.

Abmahnung Warner Bros: was wird gefordert?

Wie andere Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bestehen auch die Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH aus einer großen Menge an Textbausteinen, die mit Zitaten aus der Rechtsprechung "aufgemotzt" sind. Für den juristischen Laien ist oft nicht erkennbar, was die Ausführungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind und was genau die Ausführungen der zitierten Urteile. Offenbar ist dies die Masche der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, um die abgemahnten Anschlussinhaber bewußt zu verwirren und um den Eindruck zu erwecken, dass die geltend gemachten Ansprüche auf jeden Fall bestehen.
Offenbar bewusst werden dabei Ausführungen der Gerichte zu einem bestimmten Anspruch mit Ausführungen zu einem anderen Anspruch vermengt. So ist beispielsweise eine Störerhaftung gegeben, wenn der Anschlussinhaber nicht selbst eine Urheberrechtsverletzung begeht, sondern wenn dies Dritte über seinen Anschluss tun, zum Beispiel Haushaltsangehörige oder unberechtigte Nutzer eines WLAN. In diesen Fällen besteht zwar ein Unterlassungsanspruch, oftmals jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz.
Neben einer Unterlassungserklärung werden insgesamt € 956,00 für die Warner Bros. Entertainment GmbH gefordert, aufgegliedert in € 506,00 Rechtsanwaltskosten und € 450,00 Schadensersatz.

Warner Bros Abmahnung: was tun?

Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte durch einen Spezialisten beraten, bevor Sie die Unterlassungserklärung zurückschicken. Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachten Ansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH in Ihrem Einzelfall tatsächlich bestehen. Die in der Abmahnung von Warner Bros geforderten Beträge sind aus unserer Sicht regelmäßig deutlich zu hoch angesetzt. Darüber hinaus ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen, ob die Abmahnung an sich berechtigt ist. Unser Ziel ist es, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung entweder überhaupt nichts oder nur einen Minimalbetrag bezahlen müssen.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 14.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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