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Abmahnung Warner Bros. durch Kanzlei Frommer Legal: Barbie
Film-Abmahnung: Barbie - Frommer Legal für Warner Bros
Die Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Frommer Legal ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Frommer Legal in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft den FilmBarbie
Frommer Legal Abmahnung Warner Bros Barbie: was wird gefordert?
Die Kanzlei Frommer Legal stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWarum schreiben wir Sie an?
eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Barbie. Frommer Legal teilt mit, dass der Film Barbie in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film Barbie von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 935,80
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Barbie abgegolten sein. Im Vergleich zu früheren Abmahnungen ist dies eine geringfügige Erhöhung der Forderungen. Hintergrund ist, dass anscheinend bei im Jahr 2023 Frommer Legal auch die Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten mit fordert. Dies ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich zulässig. Ob die Forderungen jedoch im Einzelfall begründet sind, steht auf einem anderen Blatt.
Frommer Legal Abmahnung Warner Bros Barbie: was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit mehreren Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Frommer Legal formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Frommer Legal.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben dem Film Barbie hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Frommer Legal bei richtiger Strategie immer absenken.
Eingestellt am 11.09.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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