Abmahnung Waldorf Frommer: Vorbereitung Klageverfahren - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Waldorf Frommer Abmahnungen aus 2008: droht jetzt die Klage?

In den letzten Tagen erreichten uns mehrere Anrufe von Personen, die im Jahr 2008 eine Abmahnung von Waldorf Frommer (damals noch: Waldorf) erhalten hatten. Nachdem eine modifizierte Unterlassungserklärung durch die Mandanten selbst abgegeben worden war, eine Zahlung jedoch verweigert wurde, folgten in der Zwischenzeit weitere Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen, die wir bei zahlreichen Abmahnugen der Kanzlei Waldorf Frommer machen. Für mich ähnelt die weitere Vorgehensweise von Waldorf Frommer, wenn man mit der geforderten Zahlung nicht weiter kommt, immer mehr einer Inkassotätigkeit. Ich habe so manchmal meine Zweifel, ob man sich bei Waldorf Frommer überhaupt unsere Schreiben genau durchliest. Zugegeben: auch wir verwenden in unseren Schreiben teilweise Textbausteine. Allerdings erwarte ich als Anwalt von einem anderen Anwalt auf meine Mitteilung, dass und warum genau die im Einzelfall vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht erfolgt sein kann bzw. meinem Mandanten nicht zuzurechnen ist, eine Antwort, die auf meine einzelnen Argumente eingeht. Bei Waldorf Frommer lese ich jedoch fast immer pauschale Behauptungen wie "die berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft werden jedoch offenbar rechtsirrig verweigert." Anschließend folgen massenhaft Textbausteine, die mit meinen Einwendungen aus meiner Sicht nichts zu tun haben.
Auch in den geschilderten Fällen hatte sich Waldorf Frommer immer wieder einmal bei den abgemahnten Anschlussinhabern gemeldet. Da bei Forderungen, die im Jahr 2008 (möglicherweise) entstanden sind, die Verjährung grundsätzlich zum 31.12.2011 eintritt, bemüht sich Waldorf Frommer nunmehr offenbar, die in der Abmahnung geforderten Beträge noch rechtzeitig durchzusetzen.

Abmahnung Waldorf Frommer: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Einige Personen, die im Jahr 2008 eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten, diesen Herbst erneut Post von Waldorf Frommer. Die Kanzlei Waldorf Frommer versieht diese Schreiben mit der Überschrift:
Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

In dem Schreiben weist Waldorf Fromemr darauf hin, dass die Unterlassungsansprüche zwischenzeitlich erfüllt wurden (sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde), dass die Zahlungsansprüche jedoch noch nicht erfüllt wurden. Und dies, obwohl die Mandantschaft von Waldorf Frommer bemüht gewesen sein, eine umfassende außergerichtliche Klärung der Angelegenheit herbeizuführen. Es folgt der Hinweis:
Sie erzwingen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

Waldorf Frommer zeigt dem abgemahnten Anschlussinhaber zwei Alternativen auf: Zahlung der "offenen Zahlungsansprüche" - im geschilderten Fall Zahlung von € 1.078,00 bis zum 31.10.2011 - oder aber eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. In dem beschriebenen Fall nahm der Mandant keine Stellung auf das Schreiben von Waldorf Frommer.

Abmahnung Waldorf Frommer: Vorbereitung Klageverfahren

Daraufhin bekam der Mandant ein weiteres Schreiben von Waldorf Frommer, diesmal mit der Überschrift:
Vorbereitung Klageverfahren

In diesem Schreiben wird von Waldorf Frommer mitgeteilt, man habe die Zahlungsansprüche erneut nicht erfüllt und "sich damit für die gerichtliche Auseinandersetzung entschieden." Nunmehr werde man Klage erheben und dabei den geforderten Schadensersatz nicht selbst beziffern, sondern vom Gericht schätzen lassen. Es folgt ein bereits von Waldorf Frommer vorbereiteter Klageantrag, demzufolge in dem von mir beschriebenen Fall
1. ein angemessener Schadensersatz in Höhe von mindestens € 1.100,00
sowie
2. € 778,00 Anwaltskosten

geltend gemacht werden. Sollte der geforderte Betrag nicht bis zu einem bestimmten Datum gezahlt werden, soll die "Abgabe an die Klageabteilung" erfolgen.

Abmahnung Waldorf Frommer: was tun nach der Mitteilung "Vorbereitung Klageverfahren"?

Da Forderungen aus 2008 Ende des Jahres 2011 verjähren, ist es nachvollziehbar, dass Waldorf Frommer nunmehr kurz vor Ablauf der Verjährung versucht, die in der Abmahnung geforderten Beträge einzutreiben. Ab dem 01.01.2012 könnte Waldorf Frommer die Forderung nicht mehr eintreiben, wenn sich der Abgemahnte einfach nur auf die Einrede der Verjährung beruft. Daher versucht man bei Waldorf Frommer offenbar, noch rechtzeitig vor Silvester einige Zahlungen einzunehmen.
Ich kenne dies aus dem letzten Jahr. Auch Ende 2010 hatten einige Personen eine solche Mitteilung "Vorbereitung Klageverfahren" erhalten. Ein Mandant hatte hierauf nicht reagiert, woraufhin Waldorf Frommer kurz vor Jahresablauf einen Mahnbescheid beantragte. Dieser wurde erlassen, die Verjährung daraufhin gehemmt bzw. unterbrochen. Der Mandant legte gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, Waldorf Frommer beantragte Verweisung an das Amtsgericht München. Nach Zustellung der Klageschrift an das Amtsgericht München nahm der Mandant Kontakt mit mir auf, wir haben Klageabweisung beantragt. Das Verfahren läuft noch, in einigen Wochen wird eine mündliche Verhandlung stattfinden.
Der Fall zeigt mir, dass man die Androhung "Vorbereitung Klageverfahren" ernst nehmen sollte. Wenn die Anspüche von Waldorf Frommer zu Unrecht geltend gemacht werden, sollte man dies nach Erhalt der "Vorbereitung Klage" Mitteilung Waldorf Frommer mitteilen. Es sollte auch mitgeteilt werden, warum man davon ausgeht, dass die von Waldorf Frommer erhobenen Forderungen unberechtigt sind. Wenn eine solche Mitteilung nicht erfolgt, könnte Waldorf Frommer aufgrund der Nichtreaktion davon ausgehen, dass man sich gegen die Forderung und damit auch gegen ein gerichtliches Verfahren nicht zur Wehr setzen werde.
In dem von mir beschriebenen Ausgangsfall habe ich Waldorf Frommer angeschrieben und die Zahlungsansprüche als unberechtigt zurückgewiesen.
Probleme mit Waldorf Frommer?
Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 oder
06221 3262121 (außerhalb der Bürozeiten)


Eingestellt am 11.11.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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14 Kommentare zum Artikel "Abmahnung Waldorf Frommer: Vorbereitung Klageverfahren - Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung":

Am 24.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe vor kurzem einen Brief -Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung von Waldorf Frommer bekommen. Ich hab aber das im Schreiben genannte Stück nie runtergeladen, bin also unschuldig. Der Brief wurde am 14.5. geschrieben, die Zahlungsfrist war bis 21.5. Ich hab aber den Brief selbst erst am 24.05. zugestellt bekommen.
Was soll ich jetzt tun. Lebe momentan auch im Ausland.

Runtergeladen soll ich am 20.08.2009 haben, erster
Brief kam am 26.10.2009

Am 25.05.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Wenn Sie auch ansonsten nicht verantwortlich sind - das heißt kein Download durch Haushaltsangehörige, kein offenes WLAN - haften Sie auch nicht. Zahlungsansprüche sollten daher zurückgewiesen werden.
Am 05.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe im Mitte 2010 ein Schreiben von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten, der vermeintliche Tatzeitpunkt soll bereits zahlreiche Monate vorher im Jahr 2009 gewesen sein. Es erfolgte die modifizierte Unterlassungserklärung.
Zu welchem Jahresende würde nun die Verjährung greifen - 2012 oder erst 2013?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Am 05.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
schreibt doch endlich mal einer ,was für lösungen es heute gibt...kann doch nicht sein, das alle gleichzeitig nur jetzt wie ich das problem haben...sollen sie mich doch verklagen, kinderschänder werden ja nicht verklagt...
Am 06.06.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Die Verjährung tritt am Ende des 3. Jahres ein, in dem der Rechteinhaber Kenntnis von der (vorgeworfenen) Urheberrechtsverletzung und der Person des Anschlussinhabers erhält. Es kommt also insoweit weder darauf an, wann der Verstoß war noch wann die Abmahnung folgte. Vielmehr ist entscheidend, wann der Rechteinhaber, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, vom Provider die Auskunft erhalten hat.
Am 08.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben am 05.03.2009 den Antrag zur Ermittlung des Datensatzes gestellt. Muss ich jetzt noch auf die Zahlungsaufforderung vor der Klageerhebung reagieren?
Die Unterlassungsansprüche habe ich erfüllt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Am 08.06.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,
wenn die Auskunftserteilung im Jahr 2009 erfolgt ist, verjähren etwaige Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2012.
Ob eine Reaktion zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Falls ab. Gerne können Sie mich hierzu telefonisch kontaktieren.

Freundliche Grüße

Andreas Forsthoff

Am 12.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung wurde unterzeichnet.und zwar am 01.09.2009.
Im November 2010 wurde ich persönlich von der Kanzlei Waldorf Frommer angerufen.Man drohte mir mit Klage,wenn ich nicht zahlen würde.Habe die Zahlung verweigert.
Heute nun ein Schreiben von der Kanzlei zur Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung.
Was passiert nun?
Wie verhalte ich mich jetzt?
Am 12.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, im Jahre 2009 haben wir als Firma eine modifizierte Unterlassungserklärung geg. RA Waldorf abgegeben und seither nichts mehr gehört. Nun haben Sie uns ein Angebot zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit unterbreitet. Gerichtsstand ist München. Die Unterlassungserklärung sagt doch aus, falls nochmal was sein sollte sind wir dran? Warum wird mir nun wieder ein Standardschreiben zugesendet und nichts begründet. Muss ich nun zahlen oder kann ich das Ganze ohne Gericht per Widerspruch abwenden? Hat noch keiner erfolg gehabt? Sonst wäre doch das Ausfüllen einer Unterlassungserklärung für die Katz. Was tun?
Am 16.06.2012 schrieb Thomas folgendes:
Hab auch schon über 2 Jahre nichts mehr von denen gehört nachdem ich ein unterlassungserklärung abgeben sollte was ich aber nicht gemacht habe und gezahlt hab ich auch nicht. Jetzt kahm ein brief mit "Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderung" da wollten die 756 Euro hab aber nicht drauf reagiert. Heute kahm ein neue brief mit "Vorbereitung Klageverfahren" jetzt wollen die 806 euro haben alle briefe kahmen per normaler Post da kann ich ja sagen hab ich nie bekommen da müsste meiner meinung nach schon ein Einschreiben kommen oder seh ich das falsch? und das was mir vorgeworfen wir hab ich nie gehabt oder so also sollen se doch erstma klagen
Am 08.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
bei mir kam im November 12 der Brief. Ich habe mit Hilfe eines mir bekannten Rechtsanwalts die modUE abgegeben, jedoch keine Zahlung geleistet, da ich definitiv den angeblich geladenen Film nicht mal kenne! Dies hat der RA auch den Anwälten in München geschrieben, auch mit der Aufforderung um Darlegung der Beweise. Wird nichts dazu geschrieben. Sie schreiben alle paar Wochen eines ihrer scheinbaren Standardschreiben, mittlerweile mit Klageandrohung. Mein WLan ist geschützt, ich alleiniger Nutzer, sogar Notebook ist Passwortgechützt, so dass auch niemand ausser mir überhaupt ins Internet kann. Dennoch besteht die Kanzlei auf die volle Zahlung von 956 Euro. Gibt es denn gar keinen Weg dem Albtraum zu entkommen und endlich wieder Ruhe zu bekommen? Und wenn ich jetzt wenigstens einen Teil des Geldes zusammen bekäme? Werden die Anwälte dann wieder und wieder schreiben und neue Abmahnungen senden?
Am 21.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
wir haben inzwischen auch ein Schreiben von Waldorf Frommer erhalten: "Vorbereitung Klageverfahren".
Wir haben bisher nicht reagiert, weil das einige Bekannte und auch eine Anwältin (Hotline) empfohlen haben. Jetzt sind wir doch etwas verunsichert.

Wüsste gerne wie die o.g. Fälle ausgegangen sind. Ist es zur Klageerhebung gekommen? Wenn ja, wie sind diese ausgegangen?

Am 11.03.2016 schrieb (anonym) folgendes:
guten tag

ich habe 2013 das erste schreiben von waldorf frommer erhalten in dem steht das ich angeblich einen film runtergeladen haben soll.
jetzt 2016 im februar kam ein schreiben ( zahlungsaufforderung vor klageerhebung. einen monat später ein schreiben vorbereitung klageverfahren.

es soll sin angeblich um den film texas chainsaw- the legend is back handeln. habe diesen film nie runtergeladen geschweige denn mir war dieser film nie bekannt.

was soll ich tun?

Am 11.03.2016 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,

wir empfehlen hier, der Kanzlei Waldorf Frommer gegenüber schriftlich die Ansprüche zurückzuweisen und dies kurz zu begründen.

Wie viele Personen haben denn damals Ihren Anschluss genutzt?

Gerne können Sie sich an uns wenden.

Freundliche Grüße

Andreas Forsthoff

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