Abmahnung Videorama GmbH: Vivian Schmitt

Urmann und Collegen Abmahnungen für die Videorama GmbH: Vivian Schmitt

Besonders aktuell erfolgen derzeit Abmahnungen von der Kanzlei U + C Urmann und Collegen für die Firma Videorama GmbH. Diese ist Rechteinhaberin diverser Pornos.
Abgemahnt werden von Urmann und Collegen für die Videorame GmbH derzeit vor allem die Filme:
- Vivian Schmitt: Tierisch Heiss
- Vivian Schmitt: Extreme Begierde
- Vivian Schmitt: Extrem gefickt: 24 Stunden geil
- Vivian Schmitt: Fickfieber
- Vivian Schmitt: Heisse Ware
- Das Beste von Vivian Schmitt
- Das Beste von Vivian Schmitt 3.
Der jeweils geforderte Betrag variiert. Meistens wird ein Betrag von € 650,00 gefordert.
Da es sich hier um Pornos handelt, weist die Kanzlei Urmann und Collegen auf Seite 2 des Abmahnschreibens darauf hin, dass mit Abgabe der Unterlassungserklärung und Annahme des Vergleichsangebots sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche abgegolten sind. Nicht umfasst ist die strafrechtlichen Seite.
Bei einem Herunterladen und gleichzeitigem Upload eines Vivian Schmitt Films liegt regelmäßig der Straftatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) vor. Auch aus diesem Grunde sollte in diesen Fällen ein eigener Anwalt eingeschaltet werden.


Eingestellt am 04.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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