Abmahnung Videorama GmbH: Gina Wild
Urmann und Collegen Abmahnung für die Videorama GmbH: Gina Wild
Die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen mahnt für die Videorama GmbH Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Die Videorama GmbH hält die Urheberrechte an zahlreichen pornographischen Filmen, dementsprechend werden von der Kanzlei U + C Urmann und Collegen für die Videorama GmbH ausschließlich Urheberrechtsverletzungen bei Pornos abgemahnt.Unter anderem handelt es sich dabei um Filme von Gina Wild. Die derzeit am meisten abgemahnten Filme sind:
- Gina Wild: Orgasmus pur
- Gina Wild: Ich will kommen
- Gina Wild: Jetzt wird es schmutzig!
- Gina Wild: Jetzt wird es schmutzig 2 - Ich will kommen!
- Gina Wild: Durchgefickt
- Gina Wild: Ich will euch alle (Gangbang für Gina)
- Gina Wild: Joker - Die Sperma-Klinik
- Gina Wild: Im Rausch des Orgasmus
- Gina Wild: 5 - Gang Bang für Gina.
Dies sind lediglich die gängigsten im Auftrag der Videorama GmbH abgemahnten Filme. Sofern andere Gina Wild Filme verstärkt abgemahnt werden, werde ich die Liste aktualisieren.
Auf der ersten Seite der Abmahnung führt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen auf, dass sie die Firma Videorama GmbH anwaltlich vertritt und teilt mit, dass eine durch ihre Auftraggeberin beauftragte Ermittlungsfirma "festgestellt und beweissicher dokumentiert" wurde, dass an einem genannten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit eine Datei über eine mitgeteilte IP-Adresse verfügbar gemacht worden sei (Seite 1 der Abmahnung).
Anschließend wird mitgeteilt, diese IP-Adresse sei zu dem genannten Zeitpunkt dem Telefon-/Internetanschluss des abgemahnten Nutzers zugeordnet gewesen und dieser hafte daher nach den Grundsätzen der Störerhaftung (Seite 2 der Abmahnung). Es würden daher Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen. Zum Schadensersatz wird weiter mitgeteilt, dass hierzu die Rechtsanwaltskosten zählen und dass diese sich aus einem bestimmten Gegenstandswert (meistens werden € 25.000,00 genannt) errechnen.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie ein bestimmter Zahlungsbetrag zur Abgeltung der Zahlungsansprüche. Dieser Betrag beträgt bei Abmahnungen durch U + C Urmann und Collegen für die Videorama GmbH meistens € 650,00.
Von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung muss jedoch dringend abgeraten werden. Diese betrifft lediglich den einen abgemahnten Film und lädt geradezu - sofern möglicherweise über Ihren Anschluss weitere Filme heruntergeladen wurden - zu weiteren kostenpflichtigen Abmahnungen ein. Auch ist ein Kostenanerkenntnis in der vorformulierten Unterlassungserklärung enthalten, was dort nichts zu suchen hat.
Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten, wenn Sie eine Abmahnung im Auftrag der Videorama GmbH erhalten haben.
Eingestellt am 07.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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