Abmahnung Urheberrecht Film-Abmahnung

Immer mehr Film-Abmahnungen

Zahlreiche Mandanten von mir erhalten einen "Liebesbrief" in Gestalt einer Abmahnung, in der ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Neben Abmahnungen wegen Musik, Software oder Hörbüchern erfolgen immer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen.
Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, stelle ich die relevanten Kanzleien und ihre Auftraggeber dar, die Abmahnungen wegen Filmen verschicken:

Film-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf-Frommer ist die wohl größte Kanzlei im Geschäft mit Abmahnungen an Filmen. Sie vertritt - neben anderen Auftraggebern aus anderen Bereichen - unter anderem die Unternehmen Constantin Film Verleih, Tele München, Tiberius Film, Majestics Filmverleih oder die Firma Warner Bros.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Bei "üblichen" Abmahnungen dieser Kanzlei werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie Schadensersatz zwischen € 300,00 und € 450,00 gefordert. Bei Abmahnunge wegen mehreren Filmen können diese Beträge jedoch teilweise deutlich höher liegen.

Film-Abmahnung durch die Kanzlei Auffenberg

Die Kanzlei Auffenberg verschickt nach meiner Erfahrung überwiegend Abmahnungen für die Elite Film AG. Diese hat die Urheberrechte an zahlreichen Filmen. Daneben spricht die Kanzlei Abmahnungen noch Abmahnungen aus für die Firmen Wolfgang Embacher Filmproduktion, Los Banditos Films, Paradise Film Entertainment, Alamode Filmdistribution und zahlreiche andere Unternehmen aus.
Von der Kanzlei Auffenberg wird üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie € 460,00 gefordert.

Film-Abmahnung BaumgartenBrandt

Die Kanzlei BaumgartenBrandt vertritt Unternehmen wie die KSM GmbH, die MIG Film GmbH, Zentropa Entertainment und andere.
Neben einer Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt einen festen Zahlungsbetrag von € 850,00 oder auch € 1.200,00.

Film-Abmahnung Lampmann Behn Rosenbaum

Die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum vertritt derzeit überwiegend die Firma Camino Filmverleih GmbH. Die Camino Filmverleih GmbH hat die Urheberrechte an recht aktuellen Werken wie "Die Beschissenheit der Dinge" oder "In ihren Augen."
Auch hier wird neben einer Unterlassungserklärung ein Betrag von € 1.200,00 gefordert.

Was ist nach einer Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes zu tun?

Die oben aufgeführten Kanzleien sind die derzeit wichtigsten "Player" bei Film-Abmahnungen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Abmahnkanzleien, die sich jedoch auf Abmahnungen bei Porno-Filmen spezialisiert haben. Insoweit verweise ich auf meinen Artikel zu Porno-Abmahnungen.
Grundsätzlich gilt auch bei gewöhnlichen Film-Abmahnungen, dass der Anschlussinhaber für einen nachgewiesenen Verstoß haftet, sofern er nicht das Gegenteil beweist. Sofern also zum einen die IP-Adresse richtig ermittelt und dann über die IP-Adresse ordnungsgemäß der Anschlussinhaber ermittelt wurde (beides kann und sollte auch überprüft werden!), liegt es am Anschlussinhaber, das Gegenteil zu beweisen. Dies kann gelingen durch Vorlage des Router-Protokolls oder durch Zeugenbeweis. Besondere Überwachungspflichten gibt es in Bezug auf Haushaltsangehörige bzw. bei Nutzung eines WLAN.
Nähere und grundlegende Informationen erhalten Sie kostenlos in meinem

Wenn auch Sie eine Film-Abmahnung erhalten haben, reagieren Sie nicht falsch oder überhaupt nicht, sondern nutzen Sie unsere bundesweite
Abmahn-Hotline: 06221 3262121.

Wir können Ihnen raten, was zu tun ist. In aller Regel können die finanziellen Belastungen auch im Falle einer berechtigten Abmahnung auf ein vertretbares Maß reduziert und die Forderungen der Abmahnkanzleien deutlich reduziert werden.
Gerne können Sie auch das folgende Kontaktformular verwenden und den Fall kurz schildern, wir melden uns dann bei Ihnen:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 25.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Urheberrecht Film-Abmahnung":

Am 08.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Fraglich, wie lange das Abmahngeschäft noch anhält.

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