Abmahnung Torrent

Torrent Abmahnungen und kein Ende in Sicht

Immer mehr Inhaber von Internetanschlüssen erhalten in letzter Zeit Abmahungen von verschiedenen Abmahnkanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen über Torrent. Über 30 Kanzleien haben sich inzwischen darauf spezialisiert, urheberrechtliche Abmahnungen an Torrent Nutzer zu versenden. Ich will Ihnen daher an dieser Stelle einen ersten Überblick geben, was genau Ihnen vorgeworfen wird und wie man sich richtigerweise verhalten sollte.

Wie kommt die Abmahnkanzlei überhaupt an meine Daten?

Um Daten über Torrent zu tauschen, muß eine Anmeldung bei Torrent erfolgen. Hierüber ist die IP-Adresse festzustellen. Die Abmahnkanzleien bzw. deren Auftraggeber haben meistens ein hierauf spezialisiertes Unternehmen beauftragt, Urheberrechtsverletzungen über Torrent und andere Netzwerke aufzuspüren. Diese Unternehmen beschäftigen eine ganze Reihe Hilfskräfte, die selbst bei Torrent angemeldet sind und nach anderen Torrent Nutzern suchen, die ein bestimmtes Werk des Auftraggebers tauschen. Über einen Testdownload wird dann die IP-Adresse festgestellt.
Anschließend wird die aus Torrent gezogene IP-Adresse über ein Auskunftsverfahren gegen den jeweiligen Provider verwendet, um über diesen den Namen und die Adresse des dahinter stehenden Anschlussinhabers zu erhalten. Per Gerichtsbeschluss wird der Provider verpflichtet, diese Daten an die Abmahnkanzlei herauszugeben. Hierbei handelt es sich natürlich nicht um ein einzelnes Verfahren mit einer einzigen IP-Adresse, sondern es werden üblicherweise einige Hundert IP-Adresse aus Torrent und anderen Tauschbörsen gesammelt und dann in einem Verfahren zusammen verwendet.
Nach Erhalt des Namens und der Adresse folgt dann die Abmahnung an den Nutzer von Torrent bzw. den Inhaber des Anschlusses, über den Torrent benutzt wurde.

Ich habe doch nur etwas bei Torrent heruntergeladen, aber nichts verbreitet! Hafte ich trotzdem?

Hier handelt es sich um einen vielfach verbreiteten Irrtum. Jeder Download über Torrent stellt genauso wie ein Upload eine Urheberrechtsverletzung dar. Nur sind reine Downloads nicht so einfach festzustellen. Allerdings gibt Torrent bei jedem Download einer Datei diese für Dritte zum Download frei. Und dabei handelt es sich dann um einen Upload, der festzustellen ist.

Was wird von mir in der Abmahnung gefordert?

Die Abmahnungen sind so unterschiedlich aufgebaut und enthalten so unterschiedliche Forderungen, wie es unterschiedliche Abmahnkanzleien gibt. Manche Abmahnkanzleien fordern mehr als andere. Es haben sich jedoch einige Dinge herauskristallisiert, die in jeder Abmahnung wegen Torrent Nutzung immer wieder vorkommen:
In quasi jeder Torrent Abmahnung wird der Torrent Nutzer aufgefordert, die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Vielfach wird er daneben noch aufgefordert, die entpsrechende Datei von seinem Rechner und vom Shared Folder bei Torrent zu löschen. Immer wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Daneben - und hierauf kommt es wohl den meisten Abmahnkanzleien entscheidend an - wird ein bestimmter Geldbetrag von Ihnen wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung über Torrent gefordert. Dieser Betrag variiert je nach Abmahnkanzlei erheblich und beträgt üblicherweise zwischen etwa € 200,00 und einigen Tausend Euro.

Sind diese Ansprüche berechtigt?

Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich mittels Torrent eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber zunächst auf Unterlassung und haben zwingend eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tun Sie dies nicht, droht eine Unterlassungsklage, die die Kosten aufgrund des dann gegebenen hohen Streitwerts regelrecht explodieren lässt. Unter einigen Tausend Euro betragen die Verfahrenskosten kaum.
Da die den meisten Abmahnungen beigelegten vorgefertigten Unterlassungserklärungen allerdings zahlreiche Stolpersteine bzw. Fallen enthalten, sollte sich jeder Empfänger einer Torrent Abmahnung eine eigens auf ihn passende Unterlassungserklärung formulieren lassen, die vor weiteren Abmahnungen des Rechteinhabers und damit vor weiteren erheblichen Forderungen schützt.
Der von den Kanzleien geforderte Zahlungsbetrag setzt sich in der Regel aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammen. Einzelheiten hierzu können an dieser Stelle nicht vertieft werden, da die Forderungen in den Abmahnungen je nach Kanzlei unterschiedlich sind.
Nähere Details zu den einzelnen Abmahnkanzleien finden Sie

grundsätzliche Informationen rund um Torrent, Abmahnung und Filesharing finden Sie in meinem

Wie reagiere ich also am besten auf eine Torrent Abmahnung?

Gar nicht zu reagieren kann genauso teuer werden wie eine falsche Reaktion. Lassen Sie sich unbedingt vorher anwaltlich beraten, bevor Sie in irgendeiner Weise Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen.
Nutzen Sie meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch. Nachdem Sie mir Ihren konkreten Fall geschildert haben, gebe ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung. Erst wenn Sie mich hierauf beauftragen, entsteht ein Mandatsverhältnis.


Eingestellt am 31.12.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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