Abmahnung Topware Entertainment GmbH: Two Worlds II

Topware Abmahnung durch die Kanzlei RKA Reichelt Klute Aßmann

Die Firma Topware Entertainment GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Dirk Hassinger, Ottostraße 3, 76275 Ettlingen, ist Herstellerin diverser Computerspiele. Einige der Computerspiele der Firma Topware Entertainment GmbH finden sich in den jeweiligen Ranglisten bei den Beliebtheitswerten ziemlich vorne. Genauso gerne werden Computerspiele der Firma Topware Entertainment GmbH im Internet getauscht.
Die Firma Topware Entertainment GmbH verschickt seit einiger Zeit Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. an die Inhaber der dahinter stehenden Internetanschlüsse.

Wegen welcher Computerspiele erfolgen Abmahnungen durch die Firma Topware?

Ganz überwiegend erfolgen Abmahnungen der Topware Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an folgenden Computerspielen:
Two Worlds II
Section 8
X-Blades - POSTMORTEM.

Was wird in der Topware Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei RKA fordert von Ihnen in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Topware Entertainment GmbH sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages. Dieser beträgt bei aktuellen Abmahnungen meistens € 750,00.

Was ist nach einer Topware Abmahnung zu empfehlen?

Sofern über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie grundsätzlich auf Unterlassung und haben eine Unterlassungserklärung abzugeben. Vorsicht ist jedoch bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung angebracht. Diese enthält ein Anerkenntnis auch in Bezug auf die Kosten von € 750,00.
Nach meiner Einschätzung ist der geforderte Betrag maßlos überzogen.
Nähere, grundlegende Informationen rund um Filesharing, Urheberrecht und Abmahnungen finden Sie kostenlos in meinem 60 seitigen

Als auf Urheberrecht spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt kann ich Ihre Interessen nach Erhalt einer Abmahnung optimal vertreten. In den allermeisten Fällen ist es trotz der Notwendigkeit, den eigenen Anwalt zu bezahlen, deutlich günstiger, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen als den in der Abmahnung geforderten Betrag zu zahlen.
Nutzen Sie meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 20.03.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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