Abmahnung Tim Langer durch pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin

Tim Langer Abmahnung pixel.law Rechtsanwälte

Unserer Kanzlei wurden in letzter Zeit mehrere Abmahnungen durch die Kanzlei pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von Tim Langer aus Herten zur Bearbeitung vorgelegt, in denen es um eine Urheberrechtsverletzung an Bildern geht. Das Besondere hieran ist, dass Tim Langer selbst nicht Fotograf der abgemahnten Lichtbilder ist, sondern dass Fotografin seine verstorbene Mutter Christine Langer-Püschel war. Alleinerbe von Frau Christine Langer-Püschel ist Herr Tim Langer. In der Abmahnung legt die Kanzlei pixel.law Rechtsanwälte neben weiteren Unterlagen auch einen Erbschein des zuständigen Nachlassgerichts bei.

Tim Langer Abmahnung pixel.law Rechtsanwälte: um was geht es?

Tim Langer ist wie gesagt der Alleinerbe der verstorbenen Fotografin Christine Langer-Püschel. Frau Christine Langer-Püschel hatte zahlreiche Lichtbilder hergestellt, deren ausschließliche Nutzungsrechte nunmehr aufgrund Erbfolge an Herrn Tim Langer beansprucht werden.
In den Abmahnungen geht es demzufolge auch um Lichtbilder. Diese sind ohne Zweifel urheberrechtlich geschützt. Wenn nunmehr diese Lichtbilder durch Dritte ohne Nennung von Frau Christine Langer-Püschel als Urheber im Internet verwendet werden, kann darin ein Verstoß gegen § 13 UrhG liegen. Liegt insgesamt keine Erlaubnis vor, dann besteht auch insoweit ein Anspruch auf Unterlassung
In der von der Kanzlei pixel.law Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung wird aufgrund dieses vorgeworfenen Verstoßes eine Unterlassungserklärung gegenüber Tim Langer, die Erstattung der durch die Einschaltung der Kanzlei pixel.law Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltsgebühren sowie Schadensersatz gefordert, insgesamt ein Betrag von zumeist über € 1.000,00.
In einer der uns vorgelegten pixel.law Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag von Tim Langer, welche wir an dieser Stelle besprechen, werden beispielsweise folende Forderungen gestellt:
Schadensersatz € 1.395,00
Dokumentationskosten € 83,90
Erstattung Rechtsanwaltskosten € 729,30
Gesamtforderung: € 2.207,53

Tim Langer Abmahnung pixel.law Rechtsanwälte: was tun?

Die Abmahnung sollte zunächst geprüft werden. Insbesondere muss geprüft werden, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Dann empfhiehlt sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung, um gerichtliche Geltendmachung durch pixel.law Rechtsanwälte im Auftrag von Tim Langer zu vermeiden. Hierdurch würden erhebliche weitere Kosten entstehen. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch zur Vermeidung von Nachteilen nicht unterschrieben werden.
Die finanziellen Forderungen in der hier besprochenen Beispielsabmahnung halen wir für deutlich überzogen und können insoweit nicht zu einer Zahlung anraten. Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich zuvor von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.
Gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten sie eine derartige Abmahnung erhalen haben.


Eingestellt am 20.06.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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