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Abmahnung The King´s Speech
Abmahnungen für The King´s Speech
Am 17.02.2011 ist der Film "The King´s Speech" in die Kinos gekommen. Dieser handelt von George VI., der 1936 unerwartet zum englischen König gekrönt wurde. Der neue König ist in einer für ihn vollkommen neuen Rolle und muss sich erst noch an öffentliche Auftritte und Reden gewöhnen. Was bislang unbekannt ist, ist dass der neue König stottert. Öffentliche Reden stellen für den König daher eine Qual dar.Der Film "The King´s Speech" ist in der Hauptrolle mit Colin Firth besetzt. Seine Ehefrau Elizabeth wird gespielt von Helena Bonham Carter, sein Sprachtherapeut von Geoffrey Rush. The King´s Speech ist für 12 Oskars nominiert.
The King´s Speech ist bereits als Download verfügbar bei Rapidshare und Bittorrent. Es werden daher sicherlich in den nächsten Tagen die ersten Abmahnungen wegen des Films The King´s Speech kommen.
Womit ist bei einer Abmahnung wegen The King´s Speech zu rechnen?
Die Lizenzrechte an The King´s Speech hat in Deutschland die Firma Senator Film Verleih. Diese lässt sich bei Abmahnungen von der Kanzlei Sasse & Partner vertreten. In diesen Abmahnungen werden üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von € 800,00 gefordert. Unsere Kanzleien hat zwischenzeitlich mehrere Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH vorliegen, in denen jeweils € 800,00 gefordert werden.Sind die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche begründet?
Wurde über Ihren Anschluss aus tatsächlich der Film The King´s Speech heruntergeladen bzw. angeboten, haften Sie grundsätzlich auf Unterlassung. Der in der Abmahnung geforderte Betrag ist dagegen meistens deutlich zu hoch.Grundlegende Informationen rund um Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen finden Sie in meinem kostenlosen
Hilfe bei Abmahnungen
Wenn Sie eine Abmahnung wegen illegaler Verwertung des Films "The King´s Speech" erhalten haben, zahlen Sie nicht und unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Beratung. Nutzen Sie meine bundesweiteHotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
oder schildern Sie Ihre Abmahnung kurz im folgenden Kontaktformular, ich werde Sie dann zurückrufen:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 17.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung The King´s Speech":
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Heute erhielt ich tatsächlich die erste Abmahnung von The Kings Speech. Wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Film The Kings Speech lässt sich die Senator Film Verleih GmbH durch die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner vertreten.
Wie erwartet verlangt die Kanzlei Sasse & Partner wegen der Urheberrechtsverletzung an The Kings Speech in der Abmahnung einen Betrag von € 800,00. Nach meinem Dafürhalten ist dieser Betrag deutlich überhöht.