Abmahnung Schulenberg & Schenk 2011

Abmahnungen von Schulenberg & Schenk auch im Jahr 2011

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk verschickt seit Jahren urheberrechtliche Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung. Die Auftraggeber von Schulenberg & Schenk sind sehr zahlreich. Auch wenn es sich bei den Auftraggebern von Schulenberg & Schenk nicht um die allergrößten Unternehmen handelt, ist Schulenberg & Schenk eine der bedeutendsten Kanzleien rund um urheberrechtliche Abmahnungen.

Ist auch 2011 mit weiteren Schulenberg & Schenk Abmahnungen zu rechnen?

In der letzten Zeit konnte Schulenberg & Schenk zahlreiche neue Auftraggeber gewinnen, für die Abmahnungen verschickt werden. Es ist daher im Jahr 2011 noch mit einer Zunahme von durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk verschickten Abmahnungen zu rechnen.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung von Schulenberg & Schenk zu raten?

Wenn Sie von Schulenberg & Schenk eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst nichts überstürzen. Auch wenn die in der Abmahnung gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz ist, sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Dies spart in der Regel bares Geld.
Die mit der Abmahnung mitgeschickten Unterlassungserklärung sind in der Regel sehr einseitig und bergen teilweise die Gefahr von weiteren Abmahnungen durch denselben Auftraggeber von Schulenberg & Schenk. Auch ist der in einer Abmahnung geforderte Zahlungsbetrag in der Regel deutlich überhöht.
Es sollte daher eine Unterlassungserklärung immer von einem auf Urheberrecht und Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt formuliert werden. Dieser kann auch den zu zahlenden Betrag regelmäßig deutlich reduzieren.
Nutzen Sie nach Erhalt einer Abmahnung von Schulenberg & Schenk unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 10.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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