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Abmahnung Roxette - Charm School
Roxette - Charm School Abmahnung durch EMI Music: Rasch Rechtsanwälte
Seit gewisser Zeit erfolgen wieder Abmahnungen der Firma EMI Music bzw. der von EMI beauftragten Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg an Alben von Roxette. Dem Empfänger der Abmahnung wird die illegale Verbreitung des Albums Charm School von Roxette über eine Tauschbörse vorgeworfen. In einigen von EMI Music Auskunftsbeschlüssen geht es um Roxette Charm School. Ein solcher Auskunftsbeschluss geht einer Abmahnung voraus. Der Beschluss richtet sich gegen den Provider. Mit dem Beschluss eines Landgerichts wird der Provider verpflichtet, die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben. Hierauf spezialisierte Ermittlungsunternehmen können lediglich die IP-Adresse des Anschlussinhabers zu einer bestimmten Zeit ermitteln, die auch noch ständig wechselt.Abmahnung Roxette Charm School - was wird gefordert?
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem AlbumCharm School
fordert die Firma EMI Music in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Sofern es sich - wie meistens - um ein Album handelt, wird in der Abmahnung ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 1.200,00
gefordert. Mit diesem Betrag sollen sämtliche Ansprüche abgegolten sein.
Abmahnung Roxette Charm School - was tun?
Bevor man eine Unterlassungserklärung unterschreibt oder eine Zahlung leistet, ist der in der Abmahnung erhobene Vorwurf zunächst zu prüfen. Sofern nicht der Anschlussinhaber den Verstoß begangen hat, sondern Dritte, gilt keine uneingeschränkte Haftung des Anschlussinhabers. Dieser haftet zwar in zahlreichen Fällen auf Unterlassung und Anwaltskosten, nicht jedoch auf Schadensersatz.Gerne sind wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung erhältlich.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (Bürozeiten)
06221 3262121 (außerhalb der Bürozeiten)
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Eingestellt am 27.12.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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