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Abmahnung Rapidshare Download
Abmahnung wegen Download bei Rapidshare?
Rapidshare ist kein klassisches Filesharing-Programm wie beispielsweise eMule oder Bittorrent. Vielmehr ist Rapidshare mit Sitz in Cham in der Schweiz ein sog. Sharehoster. Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen beschäftigt Rapidshare schon eine Weile die Gerichte, allerdings handelte es sich dabei zumeist um Verfahren bzw. Abmahnungen gegen Rapidshare selbst.Seit einiger Zeit verschicken Abmahnkanzleien Abmahnungen auch an die Nutzer von Rapidshare. Vorgeworfen wird dabei die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. Dabei wird nicht nur der Upload eines Werkes, sondern auch immer mehr der Download verfolgt.
In der Abmahnung wegen Rapidshare wird dem abgemahnten Internetnutzer eine Urheberrechtsverstoß vorgeworfen und es werden diverse Ansprüche geltend gemacht. Diese variieren je nach abmahnendem Unternehmen und vor allem je nach Abmahnkanzlei.
Eine Übersicht über die verschiedenen Abmahnkanzleien habe ich
zusammengestellt. Generell kann gesagt werden, dass mit jeder Abmahnung wegen Rapidshare-Nutzung eine Unterlassungserklärung sowie ein Zahlungsbetrag gefordert wird. Der Zahlungsbetrag variiert je nach abgemahntem Werk zwischen etwa € 300,00 und mehreren Tausend Euro.
Die geforderten Unterlassungserklärungen sind meistens viel zu weit gefasst und genau hier fangen die Probleme an. Gebe ich die zusammen mit der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung ab, verpflichte ich mich viel zu weit und in der Regel auch zu einer viel zu hohen Zahlung. Gebe ich überhaupt keine Unterlassungserklärung ab, wird die Abmahnkanzlei gegen mich eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine Unterlassungsklage erheben, und dann wird es noch viel teurer als mit der bloßen Abmahnung.
Weitergehende Informationen rund um Filesharing und Abmahnung habe ich in meinem
kostenlos für Sie zusammengestellt. Dieses Handbuch können Sie übigens so oft Sie wollen weitergeben oder bei Rapidshare uploaden.
Rapidshare Abmahnung: Was jetzt?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Rapidshare bekommen haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Am besten lassen Sie sich eine Unterlassungserklärung von einem auf Filesharing, Urheberrecht, Abmahnung und Rapidshare spezialisierten Rechtsanwalt erstellen. Diese ist nur so weit gefasst wie unbedingt nötig und verhindert Schlimmeres. Außerdem kann ein erfahrener Anwalt in der Regel die von der Abmahnkanzlei geforderten Zahlungen auch bei einer im Grundsatz berechtigten Abmahnung deutlich nach unten drücken.Meine Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung mit Filesharing, Abmahnungen und Rapidshare und hat schon zahlreiche Empfänger einer Abmahnung erfolgreich vertreten.
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Eingestellt am 25.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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