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Abmahnung RKA 2011: Koch Media GmbH
RKA Abmahnungen auch im Jahr 2011
Die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte (Reichelt Klute Aßmann) mit den Rechtsanwälten Dr. Thomas Reichelt, Nikolai Klute und Michael Aßmann, Rothenbaumchaussee 193-195, 20148 Hamburg, verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen. Die Auftraggeber der Kanzlei RKA Rechtsanwälte für Abmahnungen stammen überwiegend aus dem Softwarebereich, vornehmlich aus dem Bereich der Computerspiele.Ist auch im Jahr 2011 mit weiteren RKA Abmahnungen zu rechnen?
Ja! Die Kanzlei ist zwar im Geschäft mit Abmahnungen keine der ganz großen Adressen, hat sich aber als Nische im Bereich Spiele-Abmahnungen etabliert und vertritt hier zahlreiche Unternehmen, beispielsweise die Koch Media GmbH. Die Koch Media GmbH vertreibt neben Spielesoftware auch Erotikfilme. Für diese erfolgen Abmahnungen jedoch bislang soweit ersichtlich nicht über RKA Rechtsanwälte, sondern über eine andere Kanzlei.Insgesamt ist auch im Jahr 2011 mit zahlreichen weiteren RKA Abmahnungen zu rechnen, für die Koch Media GmbH und diverse weitere Auftraggeber.
Was ist nach Erhalt einer Abmahnung durch die RKA Rechtsanwälte zu tun?
Auch wenn es für viele erst einmal einen Schock darstellt, eine Abmahnung im Briefkasten zu haben, sollte man besonnen hierauf reagieren. Die von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte auch im Falle einer berechtigten Abmahnung nicht ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden. Zum einen enthält die von RKA vorgefertigte Unterlassungserklärung eine äußerst hohe Vertragsstrafe, deutlich höher als bei Abmahnungen anderer Kanzleien. Zum anderen enthält die RKA-Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis in Bezug auf den von RKA geforderten Zahlungsbetrag. Ein Nachverhandeln mit RKA ist dann regelmäig nicht mehr möglich.Nutzen Sie nach Erhalt einer Abmahnung auch im Jahr 2011 unsere bundeweite
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121
06221 3262121
für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Update 07.07.2011:
Die Kanzlei RKA verschickt neuerdings auch Abmahnungen für das Computerspiel
The Witcher 2.
Rechteinhaber ist hier die Firma CD Projekt RED aus Polen. Für die Koch Media GmbH verschickt RKA Abmahnungen unter anderem für das Computerspiel
Dirt 3.
Eingestellt am 10.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback
8 Kommentare zum Artikel "Abmahnung RKA 2011: Koch Media GmbH":
Am 24.01.2011 schrieb C. Schütte folgendes:
ich hatte sie heute auch im Briefkasten
Spiel "F1 2010" der Firma Kochmedia incl. der Unterlassungerklaerung mit 800€ und 6000€ Vertragsstrafe.
Spiel "F1 2010" der Firma Kochmedia incl. der Unterlassungerklaerung mit 800€ und 6000€ Vertragsstrafe.
Am 20.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, habe am Freitag eine Brief von RKA bekommen.
Ich soll 1000€ zahlen da ich einen Film illegal heruntergeladen haben soll in einer Tauschbörse.
Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Ich soll 1000€ zahlen da ich einen Film illegal heruntergeladen haben soll in einer Tauschbörse.
Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Vielen Dank
Bearbeitet am 21.11.2011 von
Am 29.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
wir haben heute auch ein Schreiben der RKA erhalten. Angeblich sollen wir ein Spiel über einen P2P runter und raufgeladen haben und somit an andere User verteilt haben. Dies stimmt aber nicht! Im Gegenteil, mein Mann hat sich das Spiel offiziell zu genau diesem Zeitpunkt online gekauft und normal über den Kaufaccount downgeloaded.
Was können wir hier tun?
Vielen Dank.
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Auch die Kanzlei RKA Rechtsanwälte ist inzwischen im Jahr 2011 angekommen. Uns liegen die ersten Abmahnungen der RKA Rechtsanwälte vor. Die meisten Abmahnungen erfolgen derzeit für die Koch Media GmbH. Für die Koch Media GmbH wird ganz aktuell das Computerspiel "Ship Simulator Extremes" abgemahnt. Eine mir vorliegende Abmahnung der RKA Rechtsanwälte ist beispielsweise datiert auf 17.01.2011. In dieser Abmahnung fordern die RKA Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Koch Media GmbH bis zum 28.01.2011 sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt € 800,00.