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Abmahnung Puaka Video Production GmbH: U + C Rechtsanwälte
U + C Rechtsanwälte: Abmahnung für die Puaka Video Production GmbH
Die Puaka Video Production GmbH versendet über ihre Rechtsanwälte, die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen, Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen.Die Puaka Video Production GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmen mit pornographischem Inhalt. Abgemahnt werden insbesondere folgende Filme bzw. Pornos:
- Amateur: Schwänze im Spermafieber Vol. 3
- Amateure zum ersten Mal gefilmt
- Angie´ Gangbang Party
- Bizarre Spiele 4
- Blasmonster 1
- Dankbare Kehlen
- Exzessive Anal-Stecher
- Feuchte Sexspiele
- Fick Mix vom Feinsten
- Hallo Doktor ich brauch ein Rohr
- Hausfrauen Casting
- Jenny das Spermaferkel
- Mama im Swingerclub
- Mamas erster Doppeldecker
- Melkfrische Fickstuten
- Nachbarin Gerda 3
- Orale Eiermassage
- Orgasmus-Säue
- Wichs-Fotzen auf der Straße angesprochen.
Wie auch andere Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sind auch die Abmahnungen für die Puaka Video Production GmbH weitgehend gleich aufgebaut:
Auf der ersten Seite der Abmahnung wird mitgeteilt, von der Puaka Video Production GmbH ordnungsgemäß bevollmächtigt und beauftragt zu sein, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Anschließend wird ein bestimmter Zeitpunkt angegeben, zu dem eine näher genannte Datei über eine bestimmte IP-Adresse angeboten worden sein soll. Dies sei beweissicher festgestellt und dokumentiert.
Auf Seite 2 der Abmahnung bringt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen grundsätzliche Ausführungen über die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sowohl für eigenes Verhalten als auch für das Verhalten Dritter. Diese Ausführungen werden durch einige Gerichtsurteile untermauert. Anschließend fordert Sie die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Namen der Puaka Video Production GmbH auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sollen Sie auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz haften. Zur Abgeltung dieser Ansprüche wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 650,00 genannt.
Auf Seite 3 der Abmahnung nennt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen schließlich eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und der Kosten.
Auf Seite 4 wird eine Kopie der Vollmacht der Puaka Video Production GmbH mitgeschickt, auf Seite 5 eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
Vorsicht Falle!
Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sollte auf keinen Fall verwendet werden. Unter dem letzten Punkt (4.) der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich gegenüber der Puaka Video Production GmbH zur Zahlung des oben genannten Abgeltungsbetrages in Höhe von € 650,00. Dies gilt jedoch nur bei fristgerechter Zahlung. Einen Punkt weiter oben (3.) verpflichten Sie sich zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000,00. Dies sind insgesamt € 1.085,04! Wenn Sie also die genannten € 650,00 nicht bezahlen oder wenn diese erst verspätet gezahlt werden - entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Kanzlei U + C Urmann und Collegen - verpflichten Sie sich zur Zahlung von € 1.085,04 an die Puaka Video Production GmbH, ohne dass Ihnen dies auffällt!!!Daher:
Wichtig ist auf jeden Fall, die gesetzte Frist zu beachten. Ansonsten droht eine noch teurere Unterlassungsklage vor einem Landgericht. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollt jedoch in keinem Falle unterzeichnet werden, da diese so nachteilig wie irgend möglich formuliert ist.Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Auftrag der Puaka Video Production GmbH unbedingt anwaltlich beraten und eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. Dies spart unnötige Kosten und Ärger.
Nutzen Sie für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121.
Eingestellt am 20.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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