<< Abmahnung Auffenberg 2011 Elite Film AG | Abmahnung Waldorf Frommer 2011: Sony... tertainment Germany GmbH >> |
Abmahnung Nümann + Lang 2011
Nümann und Lang Abmahnungen auch 2011
Die Karlsruher Kanzlei Nümann und Lang ist eine der größten Abmahnkanzleien in Deutschland. Sie verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen im Internet. Als eine der wenigen Kanzleien war sie auch zwischen den Jahren 2010 und 2011 fleißig und hat Abmahnungen verschickt.Aktuelle Nümann und Lang Abmahnungen
Gleich zwei Mandanten von mir erhielten kurz vor Silvester eine Abmahnung von Nümann und Lang. Eine Abmahnung war datiert auf 28.12.2010, die andere auf 29.12.2010. Nümann und Lang forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 11.01.2011 bzw. zum 12.01.2011 sowie einen pauschalen Zahlungsbetrag.Was wird in der Abmahnung von Nümann + Lang gefordert?
Nümann und Lang wirft in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung vor, die angeblich über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung erfolgt sein soll. In den beiden aktuellen Fällen geht es jeweils um das WerkMove it
der Künstlergruppe Culcha Candela, an dem die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, der Auftraggeber der Kanzlei Nümann und Lang, die Urheberrechte hat.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Nümann und Lang in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, hier bis 11.01.2011 bzw. 12.01.2011, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von jeweils € 450,00.
Sind die in der Abmahnung von Nümann und Lang geltend gemachten Anspräche berechtigt?
Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie auf Unterlassung und haben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte in keinem Fall die von Nümann und Lang der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung benutzt werden. Diese beinhaltet eine Unterlassungsverpflichtung lediglich in Bezug auf das eine abgemahnte Werk. Somit drohen weitere Nümann und Lang Abmahnungen für denselben Rechteinhaber. In diesem Fall kommen dann deutlich höhere Kosten auf Sie zu.Zur Vermeidung von Folgeabmahnungen sollte daher eine eigene Unterlassungserklärung formuliert werden, die solche Folgebabmahnungen verhindern kann. Eine Unterlassungserklärung sollte daher von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt formuliert werden. Ein eigener Rechtsanwalt kann auch in der Regel dafür sorgen, dass der an Nümann und Lang zu zahlende Betrag deutlich reduziert werden kann.
Was ist bei einer Nüman und Lang Abmahnung zu tun?
Nutzen Sie unsere bundesweiteHotline bei Abmahnungen:
06221 3262121
06221 3262121
für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Update:
Inzwischen haben uns zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang erreicht. Die Titel, wegen derer die Abmahnung ins Haus flattert sind so unterschiedlich wie die zahlreichen Auftraggeber von Nümann und Lang. Inzwischen beobachten wir auch bei Nümann und Lang die Tendenz, dass zunächst eine Abmahnung verschickt wird und hinterher weitere Abmahnungen folgen. Und mit jeder Abmahnung wird von Nümann und Lang ein Betrag von € 450,00 gefordert. Wir sind daher inzwischen auch bei Nümann und Lang Abmahnungen generell dazu übergegangen, eine Unterlassungserklärung in Bezug auf sämtliche Auftraggeber der Kanzlei Nümann und Lang abzugeben. Dies stellt sicher, dass von Nümann und Lang keine weiteren Abmahnungen erfolgen können.
Sie können uns nach Erhalt einer Nümann und Lang Abmahnung auch gerne über das folgende Kontaktformular kontaktieren. Wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 07.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback
3 Kommentare zum Artikel "Abmahnung Nümann + Lang 2011":
Kommentar hinzufügen:
Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Heute erhielt ich gleich 2 Abmahnungen von Nümann und Lang, einmal vom 04.01.2011 und einmal vom 07.01.2011. In einer der beiden Abmahnungen ging es erneut um "Move it", in der anderen Abmahnung um das Lied "I´ve come to life."
In beiden Abmahnungen forderte Nümann und Lang die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 14.01.2011 bzw. zum 18.01.2011. Weiter wurde von Nümann und Lang jeweils ein Betrag in Höhe von € 450,00 gefordert.