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Abmahnung Nintendo Co., Ltd. durch Nordemann Czychowski & Partner: R4-Karten
Nintendo Co., Ltd. macht durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner urheberrechtliche Ansprüche wegen R4-Karten geltend
Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung die Berichte über urheberrechtliche Abmahnungen, welche die Nintendo Co., Ltd. durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner aussprechen lässt. Bei Nordemann Czychowski & Partner handelt es sich um eine u.a- auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin und Potsdam. Auftraggeber der Abmahnung ist die Nintendo Co., Ltd., welche über umfassenden markenrechtlichen und urheberrechtlichen Schutz verfügt.Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Mandanten im Urheberrecht und Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Nintendo Co., Ltd. durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Nordemann Czychowski & Partner Nintendo Co., Ltd. Abmahnung: um was geht es?
Die Nintendo Co., Ltd. ist einer der bekanntesten Computerspielehersteller der Welt und seit mehreren Jahrzehnten tätig. Die Nintendo Co., Ltd. hat mehrere Begriffe europaweit als Marke eingetragen. Auch bei einer Verletzung von Markenrechten drohen Abmahnungen. An diser Stelle sollen jedoch lediglich die urheberrechtlichen Abmahnungen besprochen werden, welche derzeit ausgesprochen werden. Es geht um sogenannte R4-Karten. Bei den R4-Karten handelt es sich um Slot-1-Karten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen des Nintendo-DS umgangen werden können.Gegen Unternehmen, welche R4-Karten zum Verkauf anbieten, geht die Nintendo Co., Ltd. vor, wobei die Abmahnungen durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner am Anfang mit, die Gewürzland GmbH zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung durch das Angebot der R4-Karten gegen das Urheberrecht der Nintendo Co., Ltd. verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt.
Üblicherweise werden bei einer urheberrechtlichen Abmahnung Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die R4-Karten durch den Empfänger der Abmahnung angeboten wurden. Vielfach finden auch Testkäufe statt.
Nordemann Czychowski & Partner Nintendo Co., Ltd. R4-Karten: welche Ansprüche werden geltend gemacht?
In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen urheberrechtsechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Nintendo Co., Ltd.[ und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Urheberrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an die Nintendo Co., Ltd.[ zu zahlen.Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen.
Die Rechtsanwaltskosten werden in den Abmahnungen der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner üblicherweise bereits beziffert und sind im Falle der hier besprochenen Nintendo Co., Ltd. sehr hoch. Ausgehend von einem Gegenstandswert von € 1.000.000,00 werden Abmahnkosten in Höhe von € 8.051,18 geforert. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert.
Nordemann Czychowski & Partner Nintendo Co., Ltd. DR4-Karten: was tun?
Eine urheberrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner noch bei der Nintendo Co., Ltd. handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Nintendo Co., Ltd., ihre Werke vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und eine der renommiertesten Kanzleien in Deutschland in diesem Bereich. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Nintendo Co., Ltd. durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Nintendo Co., Ltd. - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner im Auftrag der Nintendo Co., Ltd. wegen einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung (oder einer Markenrechtsverletzung) erhalten haben.
Eingestellt am 27.03.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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