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Abmahnung Markenrecht SAN Handelsgesellschaft mbH Beck Rechtsanwälte Hamburg MISS ANNA
SAN Handelsgesellschaft mbH Abmahnung durch Beck Rechtsanwälte Hamburg an der Marke: MISS ANNA
Jeans der Marke MISS ANNA sind gerade bei jungen Frauen sehr beliebt. Neuerdings erfolgen durch die Kanzlei Beck Rechtsanwälte aus Hamburg markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der SAN Handelsgesellschaft mbH, ebenfalls mit Sitz in Hamburg. Geltend gemacht wird eine Verletzung der Wortmarke MISS ANNA. Die Wortmarke MISS ANNA sollen Sie beim Vertrieb von Jeans über das Internet (häufig: über eBay) verletzt haben. MISS ANNA ist zugunsten der SAN Handelsgesellschaft mbH u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in den Klassen 14, 24 und 25 registriert.SAN Handelsgesellschaft mbH Abmahnung Beck MISS ANNA: was wird gefordert?
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Markenrechtsverletzung werden Ihnen gegenüber diverse Ansprüche geltend gemacht:Unterlassung
Auskunftserteilung
Schadensersatz
Erstattung der Anwaltskosten
Die durch die Einschaltung der Beck Rechtsanwälte angefallenen Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von € 50.000,00 angegeben. Hieraus ergeben sich Anwaltskosten in Höhe von
€ 1.379,80
Dieser Betrag hört sich erst einmal recht hoch an. Hinzu kommt, dass neben den bereits bezifferten Anwaltskosten auch Auskunft über den Umfang des markenrechtswidrigen Vertriebs von Fremdwaren unter der Bezeichnung MISS ANNA gefordert werden. Der Auskunftsanspruch dient in erster Linie dazu, den geforderten Schadensersatzanspruch zu beziffern. Wurde eine Marke in großem Stil illegal verwendet, kann der Schadensersatzanspruch die geforderten Anwaltskosten um ein Vielfaches übersteigen. Der Ansatz eines Gegenstandswerts von € 50.000,00 ist hoch, jedoch wird ein solcher Gegenstandswert bei markenrechtlichen Streitigkeiten von zahlreichen Gerichten regelmäßig bestätigt.
SAN Handelsgesellschaft mbH Abmahnung Beck MISS ANNA: was tun?
Wie dargestellt wiegen die gegen Sie erhobenen Ansprüche schwer. Bei der Verletzung von Markenrechten entstehen regelmäßig hohe Forderungen. Dies ist bei den im Auftrag der SAN Handelsgesellschaft mbH ausgesprochenen Abmahnungen durch die Beck Rechtsanwälte wegen einer geltend gemachten Verletzung der Marke MISS ANNA nicht anders.Wer auf eine solche Abmahnung nicht reagiert, der geht die erhebliche Gefahr ein, dass die SAN Handelsgesellschaft mbH durch die Beck Rechtsanwälte gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirken. Dann kämen die Verfahrenskosten in vierstelliger Höhe noch zu den bereits geforderten Beträgen hinzu. Umgekehrt sollte auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Denn diese ist oft zu weit gefasst und enthält u.a. ein Anerkenntnis über die Anwaltskosten. Zur Prüfung der Abmahnung sollte man sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Von unserem Kanzleisitz in Heidelberg aus vertreten wir Sie bundesweit, wenn auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben.
Eingestellt am 01.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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