Abmahnung Markenrecht: Hardy Way LLC durch Ihr Anwalt 24 AG: DON ED HARDY

Hardy Way LLC Abmahnung Markenrecht durch Ihr Anwalt 24 AG

Unserer Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt 24 AG aus München vorgelegt, in der es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Hardy Way LLC, 1450 Broadway, New York, NY 10018, USA geht. Konkret geht es um eine Markenrechtsverletzung in Bezug auf das Label DON ED HARDY. Das Label bzw. das Kennzeichen DON ED HARDY ist zugunsten der Hardy Way LLC markenrechtlich geschützt und zwar nicht nur in Deutschland. Unter anderem ist die Marke DON ED HARDY auch europaweit registerrechtlich geschützt.

Hardy Way LLC Abmahnung Markenrecht Ihr Anwalt 24 AG DON ED HARDY: um was geht es?

In der uns aktuell vorgelegten Abmahnung geht es daraum, dass einem Mandanten unserer Kanzlei vorgeworfen wird, über eine Onlineplattform eine Jeans unter Verwendung der Marke "Ed Hardy" anzubieten, obwohl die Jeans nicht von der Hardy Way LLC hergestellt wurde. Aufgrund dieser vorgeworfenen Markenrechtsverletzung geht die Hardy Way LLC, vertreten durch die Ihr Anwalt 24 AG, im Wege der Abmahnung vor.

Hardy Way LLC Abmahnung Markenrecht Ihr Anwalt 24 AG DON ED HARDY: was wird gefordert?

Die Ihr Anwalt 24 AG fordert in der Abmahnung Verschiedenes:
Abgabe einer Unterlassungserklärung
Erteilung einer Auskunft
Schadensersatz
Entfernung der Überschriften sowie Beschreibungen aus dem Internet
Erstattung von Anwaltskosten
Erstattung einer Ermittlungspauschale von € 120,00

Die Anwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von € 100.000,00 angeben und ergeben (1,3 fache Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale) insgesamt beziffert
€ 1.780,20

Die finanziellen Forderungen belaufen sich somit auf € 1.780,20 Anwaltskosten, € 120,00 Ermittlungskosten sowie Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe. Vorgeschaltet wird insoweit zunächst der Auskunftsanspruch geltend gemacht, um die Ansprüche nach Auskunftserteilung dann der Höhe nach zu beziffern.

Hardy Way LLC Abmahnung Markenrecht Ihr Anwalt 24 AG DON ED HARDY: was tun?

Sowohl die geforderten Kosten als auch die wirtschaftliche Bedeutung sind hier in aller Regel recht hoch. Immer wieder fragen uns Mandanten bzw. Empfänger solcher Abmahnungen, wie denn ein derart hoher Streitwert zustande kommen könne. Hierzu sei angemerkt, dass im Markenrecht die Streitwerte in der Regel nicht unter € 50.000,00 liegen und bei bekannten Marken durchaus einmal deutlich höher liegen können. Wer auf die Abmahnung nicht reagiert - auch das erleben wir leider immer wieder - muss damit rechnen, demnächst eine Einstweilige Verfügung zugestellt zu bekommen. Dann dreht sich die Kostenschraube noch einmal deutlich.
Umgekehrt gilt es, die geltend gemachten Ansprüche kritisch zu prüfen. In dem hier dargestellten Fall halten wir die Ansprüche zumindest für zweifelhaft.
Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn auch Sie eine DON ED HARDY Abmahnung der Kanzlei Ihr Anwalt 24 AG im Auftrag der Hardy Way LLC erhalten haben. Wir bearbeiten derartige markenrechtliche Abmahnungen regelmäßig und sind Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung bundesweit behilflich.



Eingestellt am 24.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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