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Abmahnung Laserkraft 3D "Nein, Mann" durch Kornmeier & Partner
Kornmeier & Partner Abmahnung für Laserkraft 3D
Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist ein alter Bekannter im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Nunmehr ist offenbar ein weiterer Auftraggeber der Kanzlei Kornmeier & Partner dazu gekommen: die Herren Niels Reinhard und Tim Hoffmann.Diese sind die Inhaber der Urheberrechte an dem Werk:
Laserkraft 3D: "Nein, Mann"
Gefordert wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Rechteinhaber an Laserkraft 3D sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 450,00.
Ist die Laserkraft 3D Abmahnung berechtigt?
Das kommt darauf an, ob Sie selbst den vorgeworfenen Urheberrechtsverstoß begangen haben oder ob jemand in Ihrem Haushalt den Verstoß begangen hat. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass die mit einer Abmahnung geltend gemachten Ansprüche vielfach zu weit gehen.Grundlegende und ausführliche Informationen finden Sie auf 60 Seiten in meinem kostenlosen
Wie reagiere ich jetzt bei einer Laserkraft 3D Abmahnung durch Kornmeier & Partner
Sie sollten auf keinen Fall voreilig die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben und den vollen Betrag zahlen. Gerne gebe ich Ihnen telefonisch eine Ersteinschätzung Ihres Falles und bespreche alles Weitere mit Ihnen. Erst im Fall einer konkreten Beauftragund entstehen für Sie Kosten, wobei ich generell einen fairen Pauschalpreis berechne.Nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieses Artikels oder nutzen Sie meine
Hotline bei Abmahnung: 06221 3262121.
Eingestellt am 29.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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