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Abmahnung LMFAO: Sorry For Party Rocking
LMFAO Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte
Auch für Werke von LMFAO werden inzwischen Abmahnungen ausgesprochen. Damit geht die Tendenz der Musikbranche weiter, in immer größeren Stil gegen illegale Downloads im Internet massiv vorzugehen. Auch wenn Filesharing im Einzelfall ein Kavaliersdelikt ist ergeben sich im Großen erhebliche Beträge. Und die Beträge, die der Musikindustrie durch den unberechtigen Download im Internet erst einmal verloren gehen, holt sie sich durch massive Abmahnungen doppelt und dreifach zurück. Wenn ein Album von LMFAO beispielsweise € 20,00 kostet und in einer Abmahnung wegen desselben Albums von LMFAO € 1.200,00 gefordert werden, kann man sich leicht ausrechnen, dass sich dies für die Musikindustrie selbst dann rechnet, wenn nur ein Bruchteil aller Filesharer erwischt werden. Es soll sogar Unternehmen geben, die ihre Ladenhüter oder billig hergestellte Produktionen absichtlich ins Internet stellen, um Internetnutzer zu einem Download zu animieren und anschließend über eine Kanzlei eine Abmahnung zu verschicken.LMFAO Abmahnung: ein Einzelfall?
Ganz bestimmt nicht! Wir erleben gerade, dass in einer ganz erheblichen Anzahl von gerichtlichen Anordnungen das LMFAO AlbumLMFAO: Sorry For Party Rocking
auftaucht. Mit derartigen Auskunftsbeschlüssen werden die Provider verpflichtet, Internetnutzer zu benennen, denen eine zuvor ermittelte IP-Adresse zugewiesen worden sein soll. Und über diese IP-Adresse soll eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein. Da der Auskunftsbeschluss der Abmahnung vorausgeht, rechnen wir mit einer erheblichen Anzahl von Abmahnungen wegen LMFAO Sorry For Party Rocking.
LMFAO Abmahnung: kann ich mich dagegen wehren?
Bei entsprechendem Vorgehen kann in aller Regel dafür gesorgt werden, dass man entweder überhaupt nichts oder nur einen Bruchteil des in der Abmahnung geforderten Betrages von € 1.200,00 zu bezahlen hat. Gerne sind wir hierbei auch Ihnen behilflich.Abmahnungs-Hotline: 06221 3262121
Gerne können Sie auch das folgende Kontaktformular verwenden, wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 27.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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