Abmahnung Kornmeier & Partner GSDR GmbH: Klage beim Landgericht München I

Kornmeier & Partner Klage nach erfolgloser Abmahnung

Dass eine richtige Reaktion auf eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner immens wichtig ist, verdeutlicht wieder ein aktueller Fall, den wir in unserer Kanzlei bearbeitet haben. Die Kanzlei Kornmeier und Partner hatte einer Privatperson eine Abmahnung im Auftrag der Firma GSDR zukommen lassen, in der es um folgendes Lied ging:
Yolanda be Cool & Dcup: We No Speak Americano

Für We No Speak Americano waren in den letzten 12 Monaten unzählige GSDR Abmahnungen durch Kornmeier und Partner verschickt worden. In der Abmahnung waren eine Unterlassungserklärung sowie € 450,00 gefordert worden. Der Abgemahnte ließ zunächst mitteilen, dass er mit der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung nichts anfangen könne und wies sämtliche Ansprüche von Kornmeier bzw. der GSDR GmbH zurück.

Kornmeier & Partner Abmahnung: Die Klage

Auch wenn der Abgemahnte mit der Abmahnung nichts anfangen konnte: die Kanzlei Kornmeier und Partner war sich sicher. Sie erhob im Auftrag der GSDR GmbH Klage auf Unterlassung und Zahlung von Anwaltskosten und Schadenseratz. Als Gegenstandswert gab die Kanzlei Kornmeier und Partner € 10.000,00 an. Hieraus hätten sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten berechnet.
Einschließlich Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren auf beiden Seiten, Gerichskosten, außergerichtliche Anwaltskosten für die Abmahnung und gefordertem Schadensersatz wäre im schlimmsten Fall ein Betrag von rund € 4.000,00 zustande gekommen, der zu zahlen gewesen wäre.

Abmahnung Kornmeier & Partner: Die Verhandlung am LG München I

Nach Zustellung der Klage wurde unsere Kanzlei mit der Vertretung des Beklagten beauftagt. Wir haben den Vorwurf bestritten, in der Folgezeit haben beide Seiten sehr umfangreiche Schriftsätze bei Gericht eingereicht.
Heute, am 08.09.2011, fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I statt. Ich war gespannt, weshalb Kornmeier und Partner nach der erfolglosen Abmahnung ausgerechnet in München Klage erhob und nicht etwa in Frankfurt (am Kanzleisitz der Kanzlei Kornmeier und Partner). München zählt neben Köln und Hamburg zu den beliebtesten Gerichten bei Abmahnkanzleien.
Die Richter am Landgericht München I hatten sich sehr gut auf die Verhandlung vorbereitet und haben in der mündlichen Verhandlung umfangreich ihren rechtlichen Standpunkt dargelegt. Nachdem die Kanzlei Kornmeier und Partner uns in den Schriftsätzen immer wieder auf die sekundäre Beweislast des Abgemahnten aufmerksam gemacht hatte - was wir anders sahen, da Kornmeier und Partner aus unserer Sicht die primäre Darlegungslast (Beweis des Verstoßes über den Anschluss) noch nicht erfüllt hatte - wies das Landgericht München I die Kanzlei Kornmeier und Partner deutlich in die Schranken. Die von Kornmeier und Partner bei der Ermittlung der IP-Adresse beauftragte Firma Vestigo benutzt bei der IP-Ermittlung die Software Cassis. Diese soll nach Angaben von Kornmeier und Partner absolut zuverlässig funktionieren. Wir haben dies bestritten. Und das Landgericht München I sah die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software Cassis ebenfalls nicht als nachgewiesen an. Das Gericht wies Kornmeier und Partner sehr deutlich darauf hin, dass für einen vollständigen Nachweis der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung erst einmal ein Sachverständigengutachten über die Zuverlässigkeit der Software Cassis erstellt werden müsste. Aus vergleichbaren Fällen nannte das Gericht hier einen Betrag in Höhe von rund € 6.000,0 an Gutachterkosten. Erst nach diesem Nachweis, den Kornmeier und Partner noch zu führen hätte, kämen die Grundsätze der sekundären Darlegungslast ins Spiel.
Eindeutig wies das Landgericht München I die Kanzlei Kornmeier und Partner auch darauf hin, dass Schadensersatz im Falle der Störerhaftung ausscheidet.
Aufgrund des für beide Seiten unsicheren Verfahrensausgangs schlug das Gericht einen Vergleich vor. Dieser wurde sowohl von der Kanzlei Kornmeier und Partner angenommen als auch von uns. Mein Mandant hat innerhalb von 2 Wochen € 700,00 an die GSDR GmbH auf das Kanzleikonto von Kornmeier und Partner zu überweisen. Damit ist die gesamte vorgeworfene Urheberrechtsverletzung - einschließlihc der Kosten der Abmahnung - abgegolten. Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, das heißt, jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Dies bedeutet im Ergebnis, dass bei GSDR bzw. der Kanzlei Kornmeier und Partner angesichts der selbst zu tragenden Verfahrenskosten nicht viel hängen geblieben sein dürfte.
Und noch etwas: Das Landgericht München I setzte den Gegenstandswert auf € 6.000,00 fest. Dies ist inzwischen gängige Praxis aller 4 Kammern am Langericht München I, die urheberrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden haben. Kornmeier und Partner hatten in der Abmahnung und der Klage noch € 10.000,00 angegeben.

Abmahnung Kornmeier & Partner: was tun?

Der Fall zeigt mir wieder einmal, dass im Falle der Weigerung, nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, das Risiko einer Klageerhebung hoch ist. In unserem Fall kamen unserem Mandanten die Zweifel beim Landgericht München I an der Ermittlung der IP-Adresse zugute. Deutliche Mehrkosten als noch unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung sind aber sehr wahrscheinlich, auch wenn das Gericht den Gegenstandswert reduziert. Ob Kornmeier und Partner in Zukunft noch oft in München klagen werden, wage ich darüber hinaus zu bezweifeln.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Kornmeier und Partner erhalten haben, helfen wir gerne auch Ihnen!
Kornmeier und Partner Abmahnung?
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 08.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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