Abmahnung Kontor - Top of The Clubs Vol. 50

Kontor - Top of The Clubs Vol. 50: Abmahnung durch Denecke von Haxthausen & Partner

Bekannt für Abmahnungen im Bereich Musik ist die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner seit einiger Zeit. Sie hat diverse Auftraggeber und hat bislang überwiegend Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Musiktiteln oder Alben abgemahnt. Je nach abgemahntem Werk wurde ein Betrag von mehreren Hundert Euto gefordert.
Aktuell erreicht mich eine Abmahnung im Auftrag der Firma DigiRights duch die Kanzlei Denecke. Abgemahnt wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung an folgendem Werk:
Kontor - Top of The Clubs Vol. 50

Zu beachten ist, dass es sich bei Kontor - Top of The Clubs Vol. 50 um einen Sampler handelt, der aus mehreren CDs besteht. An zahlreichen auf Kontor - Top of The Clubs Vol. 50 enthaltenen Titeln hat die Firma DigiRights die Urheberrechte.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung und vor allem die Zahlung der stolzen Summe von € 1.800,00. Dieser Hohe Betrag ist sicherlich ungewöhnlich und soll sich aufgrund der Vielzahl der abgemahnten Titel rechtfertigen.

Wie reagiere ich auf eine Kontor - Top of The Clubs Vol. 50 Abmahnung?

Lassen Sie sich bitte nicht durch die hohe Forderung einschüchtern. Sofern über Ihren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung passiert ist, sollte eine Unterlassungserkärung abgegeben werden, allerdings nicht die der Abmahnung beigefügte. Denn diese enthält eine Verpflichtung zur Zahlung von € 1.800,00 und damit ein Anerkenntnis.
Ich halte die in einer Abmahnung geforderten Beträge in den allermeisten Fällen für deutlich überhöht.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten, dann nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

oder schildern Sie Ihren Fall kurz in dem folgenden Kontaktformular:

Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 14.04.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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