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Abmahnung JAE1 GmbH über die Kanzlei Schulenberg und Schenk
Die Kanzlei Schulenberg und Schenk versendet Abmahnungen für die JAE1 GmbH
In diesem Blog wurde bereits mehrfach über die Abmahnkanzlei Schulenberg und Schenk berichtet. Diese verschickt im Auftrag diverser Unternehmen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing an Inhaber von Internetanschlüssen.Derzeit geht es um Abmahnungen im Auftrag der JAE1 GmbH, vertreten durch Namfon Fleischmann, St. Veiterstraße 12, 5652 St. Veit, Österreicht. Die JAE1 GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmen, vor allem Pornos.
Derzeit werden Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der JAE1 GmbH vor allem für Urheberrechtsverletzungen an diversen Pornofilmen verschickt.
Dabei wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages, der meistens bei € 1.298,00 liegt.
Vorsicht
Die geforderten Ansprüche gehen meistens zu weit. Versäumen Sie nicht die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, aber unterschreiben Sie auch nichts voreilig. Dies kann ansonsten als Schuldanerkenntnis gewertet werden.Nutzen Sie nach Erhalt einer Abmahnung unsere
Abmahnhotline 06221 3262121.
Wir prüfen unverbindlich, ob und wenn ja in welchem Umfang in Ihrem Einzelfall tatsächlich Ansprüche der JAE1 GmbH bestehen.
Eingestellt am 15.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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