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Abmahnung Hanway Brown Ltd. Hanway Films: BaumgartenBrandt
BaumgartenBrandt Abmahnung für die Hanway Brown Ltd.
Über die Abmahntätigkeit der Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei BaumgartenBrandt verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.Aktuell verschickt die Kanzlei BaumgartenBrandt unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Hanway Brown Ltd. Die Hanway Brown Ltd. ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Filmwerke). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der Hanway Brown Ltd. wegen folgendes Werkes:
Harry Brown.
Die Kanzlei BaumgartenBrandt fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Hanway Brown Ltd. sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der Hanway Brown Ltd. in der Regel € 850,00 bzw. € 1.050,00.
Vorsicht
Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche der Hanway Brown Ltd. berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Eingestellt am 25.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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