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Abmahnung GV World GmbH: Lucky Trouble Vykrutasy: Kornmeier & Partner
Lucky Trouble Vykrutasy: Abmahnung durch GV World GmbH durch Kornmeier & Partner
Vor gut 2 Monaten fing es an: Die ersten Abmahnungen im Auftrag der Firma GV World GmbH aus Neustadt an der Weinstrasse wurden durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt verschickt. Diese Abmahnungen hatten den Film "Yolki" zum Gegenstand. Bei diesen Abmahnungen von GV World habe ich zunächst einmal entsprechende Nachweise von der Kanzlei Kornmeier & Partner angefordert. Zwar wurde von Kornmeier & Partner zwischenzeitlich in einigen Fällen zum Nachweis ein Lizenzvertrag zwischen dem Regisseur und der GV World GmbH vorgelegt. Dies halte ich jedoch aus verschiedenen Gründen nicht für einen ausreichenden Nachweis der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung. Hier finden Sie näheres überGV World Abmahnug: Lucky Trouble (Vykrutasy)
Bereits bei den Yolki Abmahnungen hatte ich für meine Mandanten, sofern wir der GV World GmbH gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, eine solche Unterlassungserklärung abgegeben, die weiteren Abmahnungen der Firma GV World GmbH insgesamt einen Riegel vorschiebt. Damals war ungewiss, ob die Firma GV World GmbH überhaupt in Deutschland Abmahnungen verschicken darf. Diese Zweifel halte ich persönlich nach wie vor für gegeben. Daneben war unklar, ob die Firma GV World Abmahnungen wegen anderer Titel versenden lässt. Diese Befürchtung ist damit eingetreten.Inzwischen erfolgen tatsächlich noch weitere Abmahnungen der Firma GV World GmbH, diesmal an dem Film:
Lucky Trouble (Originaltitel:Vykrutasy)
Die Mandanten, für die wir bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber GV World nach einer "Yolki" Abmahnung abgegeben haben, können aufatmem. Die abgegebene Unterlassungserklärung ist so formuliert, dass eine weitere Abmahnung der Firma GV World, beispielsweise für den Film Lucky Trouble (Originaltitel:Vykrutasy) ins Leere gehen würde.
Was fordert GV World in der Lucky World Abmahnung?
GV World wirft Ihnen in der Abmahnung vor, das urheberrechtlich geschützte Werk "Lucky Trouble (Originaltitel:Vykrutasy)" illegal über das Internet getauscht zu haben. Damit sollen Sie nach Mitteilung von GV World bzw. der Kanzlei Kornmeier & Partner die Urheberrechte der Firma GV World GmbH verletzt haben. Aus diesem Grund werden Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma GV World GmbH abzugeben sowie einen Pauschalbetrag von € 600,00 zu zahlen.Bestehen die Ansprüche der GV World tatsächlich?
Ich habe im Fall Yolki nach wie vor meine persönlichen Bedenken, ob die Firma GV World tatsächlich wirksam Nutzungsrechte übertragen bekommen hat. Im Fall der Abmahnung Lucky Trouble (Originaltitel:Vykrutasy) liegen mir bis jetzt keinerlei Nachweise vor, die belegen, dass die GV World tatsächlich irgendwelche Rechte an dem Film Lucky Trouble (Originaltitel:Vykrutasy) in Deutschland hat. Dies ist vorab zu klären. Ich werde daher in jedem Einzelfall von der Kanzlei Kornmeier & Partner erst einmal entsprechende Nachweise anfordern.Soll ich deshalb alle Ansprüche der GV World GmbH zurückweisen?
Dazu kann ich nicht raten, denn hier besteht ein ganz erhebliches Risiko. Wenn überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, die Ansprüche aber tatsächlich der GV World zustehen, kann die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag von GV World eine Unterlassungsklage gegen Sie erheben, die sehr schnell einige Tausend Euro kosten kann. Allerdings muss davor gewarnt werden: Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwendet werden. Diese Unterlassungserklärung dient nur den Interessen dern der GV World GmbH. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten und eine eigene, auf Sie zugeschnitte Unterlassungserklärung erstellen. In allen Fällen ist dies die deutlich günstigere Alternative.Die Kosten in Höhe von € 600,00 halte ich selbst dann deutlich zu hoch, wenn sich die Abmahnung später als brerechtigt herausstellen sollte. Vorerst würde ich meinen Mandanten empfehlen, nichts zu bezahlen und erst einmal die Nachweise von der Kanzlei Kornmeier & Partner abwarten.
Abmahnung GV World Lucky Trouble erhalten - was tun?
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Eingestellt am 20.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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