Abmahnung GGG John Thompson Productions durch CSR Rechtsanwälte

CSR Rechtsanwälte Abmahnung für GGG John Thompson Productions

Über die Abmahntätigkeit der Ettlinger Kanzlei CSR Rechtsanwälte wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.
Aktuell verschickt die Kanzlei CSR Rechtsanwälte unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Firma GGG John Thompson Productions. Die Firma GGG John Thompson Productions ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Filmwerke). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Auftrag der Firma GGG John Thompson Productions wegen folgender Werke:
GGG Das erste Mal: Sperma-Casting
GGG Das erste Mal: Sie Sau von nebenan
GGG Das erste Mal: Wer feiert kann auch schlucken
Casting Girls Vol. 3
Casting Girls Vol. 4
Casting Girls Vol. 5
Casting Girls Vol. 10
Casting Girls Vol. 11
Casting Girls Vol. 13
Maria die Spermajungfrau
Victoria die Spermaqueen.

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der GGG John Thompson Productions sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei CSR Rechtsanwälte im Auftrag der GGG John Thompson Productions in der Regel € 650,00.

Vorsicht

Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die durch die CSR Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche der GGG John Thompson Productions berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Eingestellt am 28.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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