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Abmahnung Fareds EuropaCorp SA (Société Anonyme)
EuropaCorp Abmahnung Fareds Rechtsanwälte
Die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen.Ein weiterer Auftraggeber der Kanzlei Fareds Rechtsanwälte ist nunmehr offenbar die Firma Europacorp SA. Die Firma EuropaCorp hat die Urheberrechte an diversen urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Filmen.
Derzeit erfolgen besonders häufig Abmahnungen der EuropaCorp Société Anynome über die Kanzlei Fareds Rechtsanwälte wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an folgendem Filmwerk:
Adele und das Geheimnis des Pharaos.
Was wird in der Fareds Abmahnung für die EuropaCorp Société Anonyme gefordert?
Die EuropaCorp Société Anonyme foderte über die Kanzlei Fareds in der Abmahnung üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von € 850,00.Sind diese Forderungen der EuropaCorp Société Anonyme berechtigt?
Sofern Sie tatsächlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk der EuropaCorp Société Anonyme im Internet über eine Tauschbörse verbreitet und jetzt eine Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwälte erhalten haben, haften Sie der EuropaCorp Société Anonyme gegenüber zunächst auf Unterlassung. Sie haben also eine Unterlassungserklärung abzugeben.Allerdings sollten Sie keinesfalls einfach die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. Vielmehr sollte eine modifzizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abgegeben und ein entsprechendes Begleitschreiben an die Kanzlei Fareds verfasst werden. Andernfalls ist kaum eine Reduzierung des von Fareds geforderten Betrages mehr möglich.
Der von Fareds geforderte Betrag für die EuropaCorp Société Anonyme erscheint recht hoch und sollte sich bei entsprechender eigener anwaltlicher Vertretung deutlich reduzieren lassen.
Was tun nach einer Fareds Abmahnung für die EuropaCorp Société Anonyme?
Nutzen Sie unsere bundesweiteHotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
für ein kostenloses Erstgespräch.
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Eingestellt am 03.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Fareds EuropaCorp SA (Société Anonyme)":
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Im Januar 2011 erreichte mich eine Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag von Harald Bauhofer, Caroline von Bruenken und Albert Gottschewski. Diese sind die Rechteinhaber an dem Musikwerk:
Die Abmahnung ist datiert auf 07.01.2011. Die Kanzlei Fareds fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 450,00 jeweils bis zum 17.01.2011.
Da die Kanzlei Fareds nunmehr offenbar weitere Auftraggeber für Abmahnungen dazu gewinnen konnte, ist nach meiner Einschätzung im Jahr 2011 mit noch mehr Fareds Abmahnungen als bislang zu rechnen.
Bearbeitet am 01.02.2011 von