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Abmahnung EMI Music Germany GmbH: Rasch Rechtsanwälte
Rasch Abmahnung für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG ist eine der größten Tonträgerhersteller in Deutschland. Sie vertritt bekannte Künstler wie beispielsweise Robbie Williams, Katy Perry, Bryan Ferry oder Empire of the Sun.In letzter Zeit ließ sich die EMI Music Germany GmbH & Co. KG bei Abmahnungen regelmäßig durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertreten, die auch noch weitere größere Plattenlabels vertritt.
Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG jetzt durch Rasch Rechtsanwälte
In letzter Zeit erfolgen Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG nunmehr wieder über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg. Rasch Rechtsanwälte hatte die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG bereits in früherer Zeit einmal vertreten, in letzter Zeit waren Rasch Rechtsanwälte jedoch fast ausschließlich für die Firma Universal Music GmbH tätig.Ob sich die EMI Music Germany GmbH & Co. KG nunmehr ausschließlich von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte oder daneben weiterhin von Waldorf Frommer vertreten lässt, werden die nächsten Wochen zeigen.
Update 18.05.2011:
Zwischenzeitlich liegen uns auch zahlreiche Abmahnungen für die EMI Music GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Kornmeier aus Frankfut vor. Auch diese Kanzlei vertritt somit nunmehr die Firma EMI Music.
Was wird in der Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG gefordert?
Während in einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig ein Gesambetrag von knapp unter € 1.000,00 gefordert wird, fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der EMI Music Germany GmbH & Co. KG sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 1.200,00. Dieser Betrag soll entstandene Anwaltskosten sowie Schadensersatzansprüche abdecken.Sind die Ansprüche der EMI Music Germany GmbH & Co. KG berechtigt?
Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist. Hier kommt es darauf an, ob tatsächlich über den Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und falls ja, von wem. Der in der Abmahnung geforderte Betrag ist jedoch nach meiner Einschätzung deutlich zu hoch.Nähere Informationen finden Sie in meinem kostenlosen
Nutzen Sie meine
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
oder nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihr Anliegen kurz zu schildern:
Eingestellt am 26.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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