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Abmahnung Cult Movies Entertainment
Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung für Cult Movies Entertainment
Die Firma Cult Movies Entertainment lässt seit einiger Zeit immer wieder Abmahnungen wegen geltend gemachter Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuer Beller verschicken. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über Cult Movies Abmahnungen geben und eine erste Hilfestellung nach Erhalt einer solchen Abmahnung geben.Cult Movies Entertainment: was wird abgemahnt?
Die Firma Cult Movies Entertainment hat die Urheberrechte an zahlreichen Filmen. Dementsprechend handelt es sich auch bei den Abmahnungen um Filme. Insbesondere geht es in den Abmahnungen um folgende Filme:Okinawa - The Last Battle
Kamikaze - Ich sterbe für Euch alle
Lorelei - Deutsche Wunderwaffe im Pazifik
The Band
Wristcutters
Rise of the Dead - When the Unterworld takes over
Asylum Seekers.
Kamikaze - Ich sterbe für Euch alle
Lorelei - Deutsche Wunderwaffe im Pazifik
The Band
Wristcutters
Rise of the Dead - When the Unterworld takes over
Asylum Seekers.
Bei dieser Aufzählung handelt es sich lediglich um eine exemplarische Aufzählung der am häufigsten von Cult Movies Entertainment abgemahnten Werke. Es erfolgen daneben jedoch vereinzelt auch Abmahnungen wegen anderer Filme.
Abmahnung Cult Movies Entertainment: was wird gefordert?
Die abmahnende Kanzlei fordert im Auftrag von Cult Movies Entertainment die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungseklärung sowie eine Zahlung zwischen € 700,00 und € 900,00.Abmahnung Cult Movies Entertainment: was tun?
Achtung: Hier drohen Folgeabmahnungen. Es sollte daher in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwendet werden. Wenn Sie diese verwenden erkennen Sie auch den Anspruch an und haben auch die Zahlung zu leisten.Wir halten den geforderten Betrag extrem überhöht und können daher nicht zu einer Zahlung raten. Ob überhaupt eine Zahlung zu leisten ist hängt vom Einzelfall ab und muss geprüft werden. Gerne geben wir Ihnen hierbei eine kostenlose und unverbindliche Ersteinachätzung.
Unser Ziel: Sie bezahlen überhaupt nichts.
Hotline bei Abmahnungen 06221 3262121
Gerne können Sie auch das folgende Kontaktformular benutzen, wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 01.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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