Abmahnung Culcha Candela: Move it

Culcha Candela Abmahnung: Verwirrung um das Werk "Move it"

Die Künstlergruppe Culcha Candela hat im Jahr 2010 neben einigen anderen Titeln das Musikstück
Move it

herausgebracht. "Move it" war äußerst erfolgreich und brachte es bis auf die vorderen Platzierungen in den Charts.
Ebenso beliebt ist das Werk "Move it" von Culcha Candela bei Filesharern. Nach meiner Einschätzung ist es eines der Musikstücke, die am meisten getauscht werden.

Mehrere Abmahnungen für Culcha Candela: Move it

Im Herbst 2010 kamen die ersten Abmahnungen für die Aufnahme "Move it" von Culcha Candela. Diese Abmahnungen wurden bzw. werden von der Karlsruher Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Firma Styleheads GmbH verschickt. Die Firma Styleheads ist lt. Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang als Tonträgerherstellerfirma Inhaberin der Urheberrechte an den Werken von Culcha Candela.
In der Abmahnung wird folglich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Styleheads in Bezug auf das Werk "Move it" der Künstlergruppe Culcha Candela gefordert. Daneben wird ein pauschaler Betrag in Höhe von € 450,00 gefordert.

Die 2. Abmahnung für "Move it" von Culcha Candela

Heute erhielt ich gleich 2 Abmahnungen von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe. In beiden Fällen hatten die Mandanten von mir zuvor bereits eine Abmahnung von der Kanzlei Nümann und Lang erhalten, ebenfalls aufgrund einer (behauptetenI) Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Move it" von Culcha Candela.
Die Kanzlei Bindhardt Fielder Rixen Zerbe, die bisher überwiegend für Bushido bzw. die Ersguterjunge GmbH Abmahnungen verschickt hat, zeigt die anwaltliche Vertretung von Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek, allesamt unter der Anschrift Max-Beer-Str. 13 in 10119 Berlin an. Diese Auftraggeber der Kanzlei sind nach den Angaben in der Abmahnung gemeinschaftliche Urheber des Textes sowie Urheber der Musik hinsichtlich des unter dem Namen Culcha Candela veröffentlichten Werks "Move it."
Daher wird in der Abmahnung erneut gefordert, das Musikwerk "Culcha Candela: Move it" nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen. Weiter wird diesmal ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von € 350,00 gefordert.

Sind 2 Abmahnungen für ein Culcha Candela Werk berechtigt?

Die Firma Styleheads ist die Tonträgerfirma, die in der 2. Abmahnung genannten Personen sind ausweislich der Angaben in der Abmahnung Urheber des Textes und der Musik.
Ich habe in beiden Fällen gegenüber den Auftraggebern der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ich habe jedoch vorerst jegliche Zahlung verweigert und zunächst die Übersendung aussagekräftiger Nachweise angefordert, aus denen die Berechtigung der Abmahnung hervorgeht, um prüfen zu können, ob beide Abmahnungen oder nur eine Abmahnung berechtigt ist.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung an einem Culcha Candela Werk wie "Move it" zu tun?

Handeln Sie nicht überstürzt und geben Sie - auch wenn die Ihnen in der Abmahnung gesetzte Frist äußerst kurz ist - nicht voreilig die Unterlassungserklärung ab. Diese enthält regelmäßig auch ein Anerkenntnis in Bezug auf den geforderten Betrag. Darüber hinaus drohen Folgeabmahnungen.
Nutzen Sie meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

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Eingestellt am 08.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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