Abmahnung Camino Filmverleih GmbH (Die Beschissenheit der Dinge) durch Lampmann Behn Rosenbaum

Camino Filmverleih GmbH Abmahnungen über die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum

Die Firma Camino Filmverleih GmbH, Herdweg 27, 70174 Stuttgart, verschickt derzeit verstärkt Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an Tauschbörsennutzer über die Kölner Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum.
Meistens geht es um den urheberrechtlich geschützten Film:
- Die Beschissenheit der Dinge des Regisseurs Felix van Groeningen.
In der Abmahnung weist die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum zunächst darauf hin, dass dieser Film am 22.05.2010 im Kino angelaufen sei und 2009 in Cannes den Prix Art et Essai gewonnen habe und der belgische Beitrag für den Oscar 2010 gewesen sei.
Auf Seite 2 der Abmahnung werden eine bestimmte IP-Adresse sowie ein bestimmter Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) genannt. Zu diesem Zeitpunkt sei über die geannte IP-Adresse die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen worden.
Auf den Seiten 3 - 4 der Abmahnung folgen grundsätzliche Ausführungen zu der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für von ihm selbst begangenen Urheberrechtsverletzungen sowie für solche Urheberrechtsverletzungen, die von Dritte über WLAN oder von Haushaltsangehörigen begangen wurden. Diese Ausführungen werden mit einschlägiger Rechtsprechung, unter anderem einem Urteil des Landgerichts Köln vom 27.01.2010, untermauert.
Es folgen auf Seiten 5-6 der Abmahnung die bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich entstehenden Ansprüche: Unterlassung, Ersatz der Rechtsverfolgungskosten sowie Schadensersatz.
Auf Seite 7 der Abmahnung wird gefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sämtliche Kopien der Datei von dem eigenen Computer zu löschen und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von € 1.200,00 zu zahlen. Der Schadensersatz wird im Namen der Camino Filmverleih GmbH geltend gemacht, die Zahlung soll jedoch an die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum erfolgen.
Auf den nächsten beiden Seiten folgen eine vorformulierte Unterlassungserklärung sowie eine Kopie der durch die Camino Filmverleih GmbH ausgestellten Vollmacht.

Vorsicht bei Abmahnungen der Camino Filmverleih GmbH

Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum gesetzte Frist verpasst werden. Andernfalls droht ein teures Verfahren beim Landgericht. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 10.08.2010 eine einstweilige Verfügung in Bezug auf den Film "Die Beschissenheit der Dinge" auf Antrag der Camino Filmverleih erlassen. Den Streitwert setzte das Landgericht Köln auf € 50.000,00 fest.
Da die geltend gemachte Forderung nach unserer Auffassung deutlich überhöht ist, die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum jedoch ein Wahlrecht in Bezug auf das Gericht hat, bei dem sie den Betrag einklagen kann, ist eine anwaltliche Vertretung hier unbedingt angezeigt, um sich optimal gegen die geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu setzen.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email. Wir kümmern uns kurzfristig um Ihr Anliegen nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH.


Eingestellt am 08.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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