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Abmahnung CSR Rechtsanwälte 2011
CSR Abmahnungen auch im Jahr 2011
Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen verschickt im großen Umfang Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen. Dabei erfolgen die Abmahnungen durch die Kanzlei CSR Rechtsanwälte überwiegend im Auftrag diverser Unternehmen aus dem Erotik- und Pornobereich.Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte fordert in der Abmahnung üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines sog. Vergleichsbetrages. Dieser Betrag beträgt bei Abmahnungen der CSR Rechtsanwälte derzeit meistens € 650,00.
Ist auch im Jahr 2011 mit weiteren CSR Abmahnungen zu rechnen?
Ja! Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte hat 2010 verstärkt Abmahnungen verschickt und soweit ersichtlich eine Reihe weiterer Auftraggeber bekommen. Es ist daher zu rechnen, dass auch im Jahr 2011 zahlreiche weitere Abmahnungen durch die Kanzlei CSR Rechtsanwälte erfolgen werden. Ich persönlich rechne mit deutlich mehr CSR Abmahnungen 2011 als im Jahr zuvor.Was ist bei einer CSR Abmahnung zu tun?
Geben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung ab. Die von der Kanzlei CSR Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält nur die Verpflichtung, das einzelne Werk, für das die Abmahnung erfolgt ist, nicht zu verbreiten. Für weitere Werke greift die Unterlassungserklärung nicht. Daher sollte, sofern die Abmahnung grundsätlich berechtigt ist, eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die verhindert, dass gleich die nächste Abmahnung durch die Kanzlei CSR für denselben Rechteinhaber erfolgt.Außerdem enthält die von CSR Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis in Bezug auf den geforderten Betrag. Sofern Sie daher die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, ist ein späteres Nachverhandeln über den zu zahlenden Betrag nicht mehr möglich.
In der Regel ist es deutlich günstiger, einen eigenen Anwalt mit der Verteidigung gegenüber einer Abmahnung zu beauftragen. Nutzen Sie unser bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.
Eingestellt am 10.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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