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Abmahnung Bente Tele München Fernseh GmbH
Kanzlei Dr. Bente verschickt Abmahnung für die Tele München Fernseh GmbH
Die Berliner Kanzlei Dr. Bente mahnt für verschiedene Rechteinhaber Nutzer von Tauschbörsen im Internet wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Es sei verwiesen auf unsere Darstellung der Kanzlei Dr. Bente unter der Rubrik " Urheberrecht - Abmahnkanzleien".Aktuell mahnt die Kanzlei Bente verstärkt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH die Urheberrechtsverletzung an Filmen ab. Insbesondere geht es dabei um folgenden Film:
New Moon - Biss zur Mittagsstunde.
Dabei handelt es sich um den von der Kanzlei Bente im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH am häufigsten abgemahnten Film.
Unterschreiben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten "Vergleichsbetrag", der bei Abmahnungen der Kanzlei Bente im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH meistens € 956,00 beträgt.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie Schadensersatz in Höhe von € 450,00. Dabei wird von der Kanzlei Bente jedoch unterschlagen, dass in einigen Fällen auch begründeter Abmahnungen die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt sind. Darüber hinaus scheidet Schadensersatz in vielen Fällen, in denen die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte (Haushaltsangehörige bzw. über WLAN) begangen wurde, vollkommen aus.
Die Abmahnungen der Kanzlei Dr. Bente sind üblicherweise wie folgt aufgebaut:
Auf Seite 1 der Abmahnung wird von Bente ausgeführt, man vertrete die Tele München Fernseh GmbH + Produktionsgesellschaft, Kaufingerstr. 24, 80331 München. Es folgt eine Benennung des abgemahnten Filmwerkes, an dem der Tele München Fernseh GmbH die Urheberrechte zustehen. Auf Seite 2 der Abmahnung werden von der Kanzlei Dr. Bente eine IP-Adresse, ein Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), ein Dateiname sowie der Originaltitel (z.B. "New Moon - Biss zur Mittagsstunde") aufgeführt. Es folgen Ausführungen dazu, wie die Kanzlei Bente an die Daten gelangt ist und dass dieses Verfahren nicht zu beanstanden sei, sowie zur sog. Störerhaftung. Der Anschlussinhaber hafte auch für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte, hierfür werden ein Urteil des Landgerichts Hamburg sowie weitere gerichtliche Entscheidungen zitiert. Auf Seite 3 der Abmahnung fordert die Kanzlei Bente dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist im Original unterzeichnet an die Kanzlei Bente zurückzusenden. Auf Seiten 3 und 4 der Abmahnung folgen weitere Ausführungen zu den Ansprüchen auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz. Insgesamt wird ein Betrag von € 956,00 gefordert.
Neben dem insgesamt 5 seitigen Abmahnschreiben sind als Anlagen ein Protokollbericht, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Beschluss eines Landgerichts im vorangegangenen Auskunftsverfahren gegen den Provider beigefügt.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Dr. Bente hat gegenüber den Unterlassungserklärungen anderer Kanzleien den erheblichen Nachteil, daß eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 gefordert wird. Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu der geltend gemachten Urheberrechtsverletzung.
Wir prüfen für Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Bente für die Tele München Fernseh GmbH konkret, ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht und falls ja, in welchem Umfang.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Eingestellt am 05.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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