Abmahnung BaumgartenBandt 2011: Zentropa KSM GmbH

BaumgartenBrandt Abmahnungen auch 2011

Die Kanzlei BaumgartenBrandt hat in den letzten Jahren in großem Umfang Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. die Inhaber der benutzen Internetanschlüsse verschickt. Es ist auch im Jahr 2011 mit zahlreichen weiteren Abmahnungen von BaumgartenBrandt zu rechnen.

Für welche Auftraggeber erfolgen Abmahnungen durch BaumgartenBrandt?

Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt erfolgen für diverse Firmen. Die größten Auftraggeber der Kanzlei BaumgartenBrandt bei Abmahnungen sind die Firmen Zentropa und KSM GmbH. Neben Zentropa und KSM GmbH verschickt die Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnungen jedoch auch für andere Auftraggeber.

Ist auch im Jahr 2011 mit weiteren BaumgartenBrandt Abmahnungen zu rechnen?

Ja! Die Firmen Zentropa und KSM GmbH haben die Urheberrechte an zahlreichen aktuellen Werken, die derzeit zahlreich getauscht werden. Auch im Jahr 2011 werden daher voraussichtlich zahlreiche Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt erfolgen, für die Firmen Zentropa und KSM GmbH genauso wie für weitere Auftraggeber von BaumgartenBrandt.

Was soll ich nach Erhalt einer Abmahnung von BaumgartenBrandt tun?

Verfallen Sie nicht in Panik und geben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab. Die von BaumgartenBrandt der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall verwendet werden, da diese ein Anerkenntnis in Bezug auf die Forderungen darstellt (bei Abmahnungen für Zentropa fordert BaumgartenBrandt derzeit in der Regel € 1.200,00, bei Abmahnungen für die KSM GmbH werden von BaumgartenBrandt derzeit meistens € 850,00 gefordert). Ein Nachverhandeln mit BaumgartenBrandt ist dann nicht mehr möglich.
Zur Vermeidung von Nachteilen sollte eine Unterlassungserklärung immer von einem auf Abmahnungen und Urheberrecht spezialiserten Rechtsanwalt formuliert werden. Dieser kann den von BaumgartenBrandt mit der Abmahnung geforderten Betrag in der Regel auch deutlich drücken.
Nutzen Sie unsere bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.


Eingestellt am 10.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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