Abmahnung Amy Winehouse

Abmahnung Amy Winehouse durch Universal Music

Wenige Wochen nach dem Tod von Amy Winehouse hat die Anzahl der Abmahnungen an Amy Winehouse Titeln erheblich zugenommen. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er die in der Abmahnung genannten Titel von Amy Winehouse illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch verbreitet haben soll.

Amy Winehouse Abmahnung: um was geht es?

Amy Winehouse hat zu Lebzeiten 2 Alben veröffentlicht. Für beide Alben erfolgen Abmahnungen. Ob nach dem Tod von Amy Winehouse noch weitere Alben aus bislang nicht veröffentlichtem Material herausgegeben werden, müssen Universal Music sowie die Erben von Amy Winehouse erst noch entscheiden. Dann drohen auch hieran Abmahnungen. Derzeit geht es bei den Abmahnungen jedenfalls um folgende Alben:
Amy Winehouse: Frank (2003)
Amy Winehouse: Back To Black (2006)

Mit dem Album "Frank" schaffte es Amy Winehouse in die TOP 20, das 2. Amy Winehouse Album "Back To Black" war in vielen Ländern mehrere Wochen auf Platz 1 in den Charts.

Amy Winehouse Abmahnung: was wird gefordert?

Die Kanzlei Rasch fordert im Namen der Firma Universal Music GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von pauschal € 1.200,00. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung die eigentlich zu zahlenden Beträge (Anwaltskosten + Schadensersatz) viel höher sein sollen.

Amy Winehouse Abmahnung: sind diese Forderungen berechtigt?

Ich würde die Rechtslage durchaus ein wenig differenzierter sehen als die Kanzlei Rasch. Zwar wurden in vielen Fällen bislang hohe Summen zugesprochen. Andererseits ist es bei weitem nicht so, dass ein Anschlussinhaber für sämtliche Urheberrechtsverletzungen einzustehen hat, die über seinen Internetanschluss erfolgen. Zwar gibt es im Grundsatz schon die in der Abmahnung angesprochene Störerhaftung. Diese gilt jedoch nicht grenzenlos.

Amy Winehouse Abmahnung: was tun?

Der in der Abmahnungen geforderte Betrag von € 1.200,00 ist nach unserer Einschätzung so oder so deutlich zu hoch. Im Fall einer unberechtigten Abmahnung können Zahlungsansprüche ohnehin zurückgewiesen werden. Bei einer berechtigten Abmahnung sind die zu erstattenden Anwaltskosten in gewissen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Und ob Schadensersatz zu zahlen ist, ist sowieso eine Frage des Einzelfalls.
Daher: Lassen Sie sich von einer Abmahnung nicht ins Boxhorn jagen, sondern lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, damit Sie nicht zu viel bezahlen.
Gerne helfen wir auch Ihnen bei einer Amy Winehouse Abmahnung.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 29.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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