Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte: Wirbel um Abmahnungen

Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte und Notare

Die Kanzlei APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte und Notare verschickt seit einiger Zeit urheberrechtliche Abmahnungen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte und Notare um Filme. Derzeit erfolgen die meisten Abmahnungen von APW Auffenberg Petzold Witte für folgende Auftraggeber:
Universal Pictures Germany GmbH
Elite Film AG
Alamode Filmdistribution OHG.

Daneben erfolgen jedoch durch die Kanzlei APW Auffenberg Petzold Witte auch noch - wenn auch etwas seltener - Abmahnungen beispielsweise für folgende Unternehmen:
Purzel Video GmbH
Muschie Movie INO GmbH
Erotic Planet Wolfgang Embacher Filmproduktion
Info Pictures GmbH
Los Banditos Film GmbH
Paradise Film Entertainment.

Abmahnung APW Rechtsanwälte Auffenberg Witte Petzold: was wird mir vorgeworfen?

Ihnen wird von der Kanzlei APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte und Notare in der Abmahnung vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei APW über eine Tauschbörse heruntergeladen und illegal verbreitet worden sein soll. Unabhängig davon, wer die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat, sollen Sie als Anschlussinhaber als sogenannter Störer hierfür haften. Dies sind zumindest die Ausführungen in der Abmahnung der Kanzlei APW.

Abmahnung APW Rechtsanwälte Auffenberg Witte Petzold: was wird von mir gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung, für die Sie nach den Ausführungen der Kanzlei APW verantwortlich sein sollen, wird von Ihnen in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines sogenannten Vergleichsbetrages gefordert. Dieser Vergleichsbetrag beläuft sich in aktuellen APW Abmahnungen meistens auf
€ 450,00.

Manchmal werden in der Abmahnung von den APW Rechtsanwälten € 460,00 und zum Teil auch deutlich höhere Beträge gefordert.

Abmahnung APW Rechtsanwälte Auffenberg Witte Petzold: sind diese Forderungen begründet?

Naturgemäß stellt auch die Kanzlei APW die Sachlage in der Abmahnung recht einseitig dar. Das tun andere Abmahnkanzleien auch. Es soll durch die Formulierungen in der Abmahnung der Eindruck erweckt werden, dass die geltend gemachten Ansprüche auf alle Fälle zu Recht bestehen und dass es ohnehin sinnlos ist, sich dagegen zu wehren.
Dies ist jedoch so nicht richtig!!!! In zahlreichen Fällen scheiden Zahlungsansprüche komplett aus, in anderen Fällen sind die zu erstattenden Kosten auf € 100,00 begrenzt.
Nähere Informationen hierzu sowie grundlegene Hintergrundinformationen zum Thema Abmahnungen und Filesharing erhalten Sie in meinem kostenlosen

Abmahnung APW Rechtsanwälte Auffenberg Witte Petzold: was soll ich tun?

Eine Unterlassungserklärung ist immer dann abzugeben, wenn der Verstoß in zurechenbarer Weise über Ihren Anschluss begangen wurde. Sofern jedenfalls nicht Sie selbst, sondern Dritte den Verstoß begangen haben, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Zurechnung auf Sie als Anschlussinhaber hier erfolgt. Die Zahlungansprüche werden nach meiner Einschätzung in zahlreichen Fällen zu Unrecht geltend gemacht. Auch dies sollte im Einzelfall geprüft werden.
Unser Ziel: Sie müssen nichts bezahlen!
Hotline bei Abmahnungen
06221 3262121

Vorsicht! Warnung vor gefälschten APW Rechtsanwälte Abmahnungen

Neben zahlreichen Abmahnungen, die tatsächlich von der Kanzlei APW Rechtsanwälte verschickt werden, gibt es derzeit auch "Abmahnungen" per Email, die von Betrügern verschickt werden. Ein Mandant unserer Kanzlei hat mir gerade eine solche Email weitergeleitet. Sie trägt den Betreff:
Ermittlungsverfahren bei Sta Stuttgart

Abgesehen davon, dass Staatsanwaltschaft nicht "Sta", sondern "StA" abgekürzt wird, sind auch ansonsten einige Dinge in der Email merkwürdig. Neben einer angeblichen IP-Adresse ist ein angebliches Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angegebenen sowie die Anzahl der "musikalischen Stucke", die angeblich heruntergeladen bzw. hochgeladen worden sein sollen.
Gegen Zahlung von € 100,00 per UKash-Karte soll die Angelegenheit eingestellt werden. Dies ist offenbarer Unsinn, denn der Staatsanwaltschaft wäre es absolut egal, wenn eine Zahlung an den Rechteinhaber erfolgt. Sofern die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt, hat sie zu ermitteln. Dies haben die Betrüger jedoch nicht bedacht. Außerdem erfolgen Abmahnungen der APW Rechtsanwälte in der Regel wegen Filmen, nicht wegen Musik.
Auch wenn Abmahnungen grundsätzlich per Email erfolgen können, habe ich eine solche Email-Abmahnung noch nicht gesehen. Richtige Abmahnungen erfolgen per Post. Sofern die Abmahnung vorab per Fax oder Email verschickt wird, dann auf dem offiziellen Kanzleibriefbogen. Hier ist jedoch kein (gefälschter) Briefbogen der Kanzlei APW Rechtsanwälte verwendet worden, sondern hier wurde lediglich eine Email geschrieben. Die Email trägt den Absender NoelleRappl@vallnet.com.
Bezahlen Sie bitte keinen Cent! Es handelt sich hier um billige Abzocke und Betrug! Die Kanzlei APW Rechtsanwälte hat hiermit nichts zu tun.
Die Email der Betrüger, welche sich in der "Abmahnung" für die APW Rechtsanwälte ausgeben, sieht wie folgt aus:
"Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 310 Js 202/81 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: XXX.XXX.XXX.XX
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 84
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 775

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.08.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info@apw-anwaelte.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte"



Eingestellt am 15.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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