APRIORI Abmahnung NU SKIN Germany GmbH: Marke NU SKIN

Markenrechtliche Abmahnung NU SKIN durch Kanzlei APRIORI Rechtsanwälte Steuerberater

Unserer Kanzlei liegt derzeit eine aktuelle Abmahnung der Frankfurter Kanzlei APRIORI im Auftrag der NU SKIN Germany GmbH vor. Geltend gemacht wird eine Markenrechtsverletzung. Die Kanzlei APRIORI teilt in der Abmahnung zunächst mit, dass ihre Mandantin, die Firma NU SKIN Germany GmbH, vertreten durch die drei Geschäftsführer sowie einen Handlungsbevollmächtigten, über die Markenrechte an der Kennzeichnung "NU SKIN sowie weiterer Zeichen verfüge. Der Mutterkonzern der NU SKIN Germany GmbH habe mehrere Europäische Gemeinschaftsmarken eingetragen und der NU SKIN Germany GmbH exklusive Vertriebsrechte für die deutschsprachigen Lizenzgebiete eingeräumt. Diese setze sich gegen jede Form von Marken- und Urheberpiraterie zur Wehr.

APRIORI Abmahnung NU SKIN Germany GmbH: um was geht es?

In der mir zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung wird meiner Mandantin vorgeworfen, über die Internetplattform Ebay ohne Zustimmung bzw. ohne Berechtigung Artikel mit den geschützten Marken der Firma NU SKIN Germany anzubieten. Dabei handele es sich um nicht autorisierte Produkte. Einzig die Firma NU SKIn Germany GmbH sei berechtigt, im deutschsprachigen Wirtschaftsraum Waren mit der Bezeichnung "NU SKIN" über das Internet zu vertreiben. Durch das nicht autorisierte Anbieten der Waren werde gegen § 14 MarkenG verstoßen.

APRIORI Abmahnung NU SKIN Germany GmbH: was wird gefordert?

Die NU SKIN Germany GmbH lässt über die Kanzlei APRIORI Rechtsanwälte Steuerberater unsere Mandantin auffordern, eine Benutzung des Kennzeichens "NU SKIN" per sofort zu unterlassen und dabei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter fordert APRIORI für die NU SKIN Germany GmbH eine Auskunftserteilung, die Vernichtung der noch im Besitz befindlichen Ware mit der Bezeichnung "NU SKIN", den Ersatz des durch die vorgeworfene Markenrechtsverletzung entstandenen Schadens sowie die Erstattung der Anwaltskosten, die durch die Einschaltung der Kanzlei APRIORI Rechtsanwälte Steuerberater entstanden sind. Diese Anwaltskosten werden in der mir vorliegenden Abmahnung - ausgehend von einem Gegenstandswert von € 100.000,00 - mit brutto
€ 2.126,44

angegeben (einschließlich der Kosten eines Testkaufs).
Eine vorbereitete Unterlassungserklärung ist der Abmahnung durch die Kanzlei APRIORI beigefügt.

APRIORI Abmahnung NU SKIN Germany GmbH: was tun?

Die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe sind recht schwerwiegend, ebenso die darauf gestützten Forderungen. Bevor man jedoch unterschreibt oder zahlt, sollte bei jeder Abmahnung - egal von welcher Kanzlei diese kommt - zunächst der erhobene Vorwurf geprüft werden. So kann der Sachverhalt beispielsweise anders beurteilt werden, wenn Originalware ohne Zustimmung des Markeninhabers verkauft wird als wenn Plagiate verkauft werden.
Die vorbereitete Unterlassungserklärung ist recht umfangreich und führt zu einem Anerkenntnis all der Forderungen, die die Kanzlei APRIORI im Auftrag der NU SKIN Germany GmbH erhebt. Daher sollte diese vorbereitete Unterlassungserklärung auf keinen Fall in dieser Form unterschrieben werden. Denn wenn man die Ansprüche erst einmal anerkannt hat, ist es kaum noch möglich, eigentlich zu weitgehende Forderungen abzuwehren.
Falls notwendig sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Höhe der Forderungen sollte natürlich auch überprüft werden. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei markenrechtlichen Abmahnungen gerne zur Verfügung.
Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir auch Ihnen!

Update 2014: Abmahnungen durch NSE Products Inc.

Seit einiger Zeit erfolgen markenrechtliche Abmahnungen in Bezug auf NU SKIN Produkte durch die NSE Products Inc. aus Utah, USA. Auch die NSE Products Inc. Abmahnungen werden durch die Kanzlei APRIORI ausgesprochen. Inhaltlich hat sich nichts geändert.
Unsere Kanzlei hat schon zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen eine solche Abmahnung ausgesprochen wurde. Auch vor Gericht konnten wir bereits große Erfolge für unsere Mandanten erzielen.


Eingestellt am 01.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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