Urheberrechtliche Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte

Die Frankfurter Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte war bislang eher bekannt für markenrechtliche Abmahnungen der Firma Ed Hardy.
Nunmehr mahnt Winterstein auch wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Auftraggeber der Kanzlei Winterstein ist hier die Firma IPforceOne GmbH. Diese ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Musikstücken und Filmen. Abgemahnt werden im Auftrag der IPforceOne GmbH mit Sitz in der Schweiz insbesondere folgende Werke:
- Vampire Girl vs. Frankenstein Girl
- 5150 Elm´s Way
- Rise of the Gargoyles
- Meat Grinder
- Sisters of Wellber
- 7 Days (Seven Days)
- In my skin
- Death note - the last name (1).
Neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 850,00 gefordert. Dieser pauschale Betrag soll sämtliche Ersatzansprüche aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung abgelten.
Die vorgelegte strafbewährte Unterlassungserklärung ist jedoch ungünstig formuliert. Sofern in Ihrem Einzelfall tatsächlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist, sollten Sie sich durch einen eigenen Rechtsanwalt eine eigene Unterlassungserklärung formulieren lassen.
Auch ist der geforderte Pauschalbetrag in Höhe von € 850,00 in vielen Fällen zu hoch und lässt sich bei entsprechender Herangehensweise deutlich reduzieren.
Lassen Sie sich daher von uns beraten. Wir vertreten Sie bundesweit nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag der IPforceOne GmbH.
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht:

Forsthoff Facebook Bild