Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen

Graf von Westphalen ist anders als viele Kanzleien, die im Abmahngeschäft tätig sind, eine größere und renommierte Kanzlei mit zahlreichen weiteren Tätigkeitsfeldern.
Seit einiger Zeit mahnt Graf von Westphalen insbesondere für die Firmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH Nutzer von Tauschbörsen wegen Filesharing ab. Ein weiterer Auftraggeber ist die NAVTEQ GmbH.
Abgemahnt werden insbesondere Musikstücke, aber auch Filme. An Musikstücken sind hervorzuheben Werke von Milow (Ayo Technology), ATB, Subway to Sally oder Candlemass. Neuerdings werden auch Pornos abgemahnt.
Die geforderte Pauschale der Kanzlei Graf von Westphalen beträgt meistens € 480,00.
Mit unserer modernen Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertreten wir Sie bundesweit nach einer Abmahnung wegen Filesharing.
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