Abmahnung Frommer legal

Abmahnung durch die Kanzlei Frommer legal München

Die Rechtsanwälte Frommer legal aus München waren bis vor kurzem unter dem Namen Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekannt und zählen zu den größten Abmahnkanzleien wegen Filesharing. Die größten Auftraggeber der Kanzlei Frommer legal sind Leonine Distribution GmbH, TOBIS Film GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft. Zu dem abgemahnten Repertoire zählen vor allem Hörbücher, Filme, MP3s, einzelne Musikdateien oder Alben.
Die Kanzlei Frommer Rechlegaltsanwälte vertritt unzählige Labels. Zunächst beschränke ich mich darauf, Sony Music Abmahnungen und Constantin Film Abmahnungen darzustellen, da hier die meisten Abmahnungen von Frommer legalerfolgen.

Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Kanzlei Frommer legal verschickt vor allem Filesharing Abmahnungen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht der Künstler bzw. Werke Pink, Die fantastischen Vier, AC/DC, Mario Barth, TKKG, Die Drei Fragezeichen ???, Michael Jackson, Eros Ramazzotti, Fünf Freunde und der verhängnisvolle Treibsand, Soldier of Love (Sade), Foo Fighters, Harry Potter

Constantin Film Verleih GmbH
Für Constantin werden derzeit abgemahnt die Filme wie Männersache, Der Baader Meinhof Komplex, Wickie und die starken Männer oder Zeiten ändern Dich.
Andere Auftraggeber werden demnächst eingestellt.

Die Abmahnungen der Kanzlei Frommer legal sind in der Regel sehr umfangreich und ähneln sich im Aufbau: Auf Seite 1 der Abmahnung zeigt die Kanzlei Frommer legal die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Rechteinhabers an. Auf Seite 2 der Abmahnung nennt die Kanzlei Frommer legal das urheberrechtlich geschützte Werk und den jeweiligen Auftraggeber sowie einen oder mehrere Zeitpunkte und eine IP-Adresse. Mittels eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens, welches der Abmahnung vorangegangen ist, habe die Kanzlei Frommer legal über den Provider die Person und die Anschrift des Anschlussinhabers herausgefunden. Ab der 3. Seite der Abmahnung folgen sehr ausführliche, leider komplett einseitige, Ausführungen in Bezug auf die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für eigene Urheberrechtsverletzungen sowie solche durch Dritte, sowie die aus dieser geltend gemachten Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche: Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Diese Ansprüche werden nunmehr durch die Kanzlei Frommer legal näher erläutert. In Bezug auf die geltend gemachten Anwaltskosten wird zunächst ausgeführt, vorliegend sei eine 1,3 Geschäftsgebühr angefallen, bei einer frühzeitigen Einigung mit dem Abgemahnten sei jedoch eine Beschränkung auf eine 1,0 Geschäftsgebühr möglich. Nachdem noch Ausführungen zu dem bei der jeweiligen Abmahnung anzusetzenden Streitwert kommen, wird als Ergebnis die Höhe der konkret geforderten Rechtsanwaltskoten festgehalten. Anschließend wird noch behauptet, die Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG, welche die Höhe der Abmahnkosten auf € 100,00 begrenzt, sei bei Filesharing Abmahnungen nicht anwendbar. Darüber hinaus wird nun auch der Schadensersatzanspruch begründet und beziffert.
Meistens verlangt Frommer legal eine Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten von € 235,80 oder mehr und zusätzlich Schadensersatz von € 700,00. Dies bietet dem auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Rechtsanwalt Angriffsmöglichkeiten: Zum einen ist die Höhe der Anwaltskosten nicht eindeutig im Gesetz geregelt. In gewissen Fällen greift - anders als von der Kanzlei Frommer legal behauptet - tatsächlich die Vorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG und damit eine Begrenzung der Abmahnkosten auf € 100,00. Zum anderen muss der konkret geforderte Schadensersatz im Prozess begründet werden. Bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte scheidet ein Schadensersatzanspruch nach der neueren Rechtsprechung des BGH ohnehin aus.
Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt Sie bundesweit und mit reichlich Erfahrung gegenüber Abmahnungen der Frommer legal.

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