Abmahnung IP Burg

IP Burg Abmahnung Urheberrecht

Als vergleichsweise neue Kanzlei bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ist die Kanzlei IP Burg, Rechtsanwaltspartnerschaft Sevriens & Wolff-Marting, am Markt tätig. Die Kanzlei ist überwiegend im Pornobereich tätig und vertritt Unternehmen aus der Pornobranche.
Eine Abmahnung durch die Kanzlei IP Burg wegen einer geltend gemachten Verletzung des Urheberrechts beinhaltet denn auch in der Regel den Vorwurf, einen urheberrechtlich geschützten Pornofilm illegal über eine Tauschbörse verbreitet bzw. getauscht zu haben.
Die Kanzlei IP Burg fordert in der standardmäßig formulierten Abmahnung Unterlassung, Ersatz von Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und Auskunftserteilung. Die geforderte Auskunft wird damit begründet, dass die im Wege des Schadensersatzes zu zahlende Lizenzgebühr hierdurch erst bestimmt werden kann.
Abschließend fordert die Kanzlei IP Burg in der Abmahnung Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 6.000,00, d. h. € 358,00. Hinzu kommt ein geltend gemachter Schadensersatz in Höhe von € 250,00 sowie die Erstattung der Ermittlungskosten in Höhe von € 50,00. Insgesamt wird somit in der Abmahnung aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ein Betrag in Höhe von € 658,00 von der Kanzlei IP Burg gefordert.
Die von der Kanzlei IP Burg vorgelegte Unterlassungserklärung kann nicht zur Unterschrift empfohlen werden, auch wenn IP Burg davor warnt, die geforderte Unterlassungserklärung abzuändern.
Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, steht der Kanzlei IP Burg bzw. derem Auftraggeber eine mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungserklärung zu. Allerdings hat die Kanzlei IP Burg keinen Anspruch auf Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. In der Regel ist es ratsamer, eine eigens formulierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen, die nicht nur die Interessen des Abmahners, sondern auch Ihre Interessen bestmöglich wahrt. Darüber hinaus muss auch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die geforderten Zahlungsansprüche tatsächlich bestehen. Oftmals werden in einer Abmahahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu hohe Beträge gefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei IP Burg wegen einer Verletzung des Urheberrechts erhalten haben haben, rufen Sie uns unter der
Abmahnungs-Hotline 06221 3262121

an oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular. Wir haben umfangreiche Erfahrungen wegen Abmahnungen im Urheberrecht und können genau einschätzen, wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist.
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