c-Law GbR (Hamburg) Abmahnung G&G Media Foto-Film GmbH: Voll in den Arsch Teil 2

G & G Media Foto Film Abmahnungen durch c-Law GbR aus Hamburg

Die Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg spricht Abmahnungen für Urhberrechtsverstöße im Internet aus. Anders als Kanzleien, die ausschließlich Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen, sind die Anwälte der Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg auch im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen aktiv.
Einer der bedeutsamsten Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen wegen Filesharing ist die Firma
G & G Media Foto Film GmbH

Das Unternehmen hat die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diversen Filmen, die allesamt aus dem Erotik- bzw. Pornobereich kommen.

c-Law GbR Abmahnung G & G Media Foto Film GmbH: was wird abgemahnt?

Derzeit liegt uns eine aktuelle c-Law GbR Abmahnung im Auftrag der G & G Media Foto Film GmbH an folgendem Titel zur Bearbeitung vor:
Voll in den Arsch Teil 2

Neben dem Film Voll in den Arsch Teil 2 erfolgen von G & G Media bzw. c-Law GbR noch an zahlreichen weiteren Filmen Abmahnungen. Die Filme, für die derzeit außerdem noch durch c-Law GbR im Auftrag der G & G Media Foto Film GmbH am häufigsten Abmahnungen erfolgen, haben ganz unterschiedliche Namen. Abmahnungen wegen anderer Filme als Voll in den Arsch Teil 2 ind weitgehend identisch aufgebaut.

c-Law GbR Abmahnung G & G Media Foto Film GmbH: was wird gefordert?

Die Kanzlei c-Law GbR fordert in ihren Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Firma G & G Media Foto Film GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Im Vergleich zu ähnlichen urheberrechtlichen Abmahnungen wird dabei von der Kanzlei c-Law GbR bzw. der Firma G & G Media Foto Film GmbH eine ziemlich hohe Forderung gestellt. Diese Forderung beträgt derzeit in aller Regel stolze
€ 1.298,00
Mit Zahlung deses Betrages sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollen alle Ansprüche der G&G Media Foto-Film GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Voll in den Arsch Teil 2 abgegolten sein.

c-Law GbR Abmahnung G & G Media Foto Film GmbH: was tun?

Diese happige Forderung ohne nähere Prüfung zu bezahlen kann natürlich nicht geraten werden. Zunächst ist in einem ersten Schritt zu klären, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war. Dann ist auch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei sollte jedoch immer eine modifizierte Unterlassungserklärung benutzt werden, die auch weitere Abmahnungen der Firma G & G Media Foto Film GmbH einerseits sowie andererseits Abmahnungen weiterer Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR verhindert. Denn der Film Voll in den Arsch Teil 2 ist wie gesagt nur einer von vielen von der Kanzlei c-Law GbR abgemahnten Filmen.
In einem 2. Schritt ist dann zu prüfen, ob der in der Abmahnung geforderte Betrag angemessen ist. Die in derartigen Abmahnungen gestellten Abmahnungen halten wir für regelmäßig weit überzogen.
Nähere Informationen zu urheberrechtlichen Abmahnungen, der Höhe der Forderungen sowie grundlegende Informationen finden Sie in unserem kostenlosen



Eingestellt am 14.10.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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